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Mich stört daran, dass hier in die Souveränität eines Staates seitens anderer Staaten eingegriffen wird. Wenn man sich mit der Entscheidung genauer beschäftigt, dann sieht man auch, dass die Fristeinräumung völlig unsinnig ist, da kein Widerspruch erfolgen wird.
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Ob die Fristeinräumung unsinnig ist oder nicht, spielt doch keine Rolle, da § 8 Abs. 1 Ziff. b Kartenregelwerk eindeutig sagt, dass "der Staat gelöscht wird, wenn ... dem innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates nicht widersprochen wird". Da gibt es nichts dran zu deuten.
Und welche Staaten haben in wessen Souveränität eingegriffen?
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Der Antrag ist so ein Versuch, man sehe sich dessen Unterstützer an.
Und wie ich bereits sagte, königliche Hoheit, ist dies auslegbar, so wurde es erkannt und so sehe ich es. Solange ich dieses Amt bekleide, werde ich gegen jeden unsinnigen Bürokratisierungsversuch und jeden Starrsinn ankämpfen.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Der Antrag ist so ein Versuch, man sehe sich dessen Unterstützer an.
Was spielt es für eine Rolle, wer diesen Antrag unterstützt? Mir scheint, sie messen hier mit zweierlei Maß.
Zitat:Und wie ich bereits sagte, königliche Hoheit, ist dies auslegbar, so wurde es erkannt und so sehe ich es. Solange ich dieses Amt bekleide, werde ich gegen jeden unsinnigen Bürokratisierungsversuch und jeden Starrsinn ankämpfen.
Es ist eben nicht auslegbar. Tut mir leid, aber die Regelung ist eindeutig.
Wenn sie die Regeln als unsinnige Bürokratisierung ansehen, erscheinen sie mir für ihren Posten ungeeignet. Und wenn sie gerne gegen Starrsinn ankämpfen, so empfehle ich, zuerst ihren eigenen Starrsinn zu bekämpfen. Damit wäre uns nämlich wirklich allen gedient.
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Zitat:Original von JoSchu
Was spielt es für eine Rolle, wer diesen Antrag unterstützt? Mir scheint, sie messen hier mit zweierlei Maß.
Bitte, ich messe gar nichts. Keine Sorge, ich durchdenke jedes Ihrer Argumente und Ihre "Tatsachen" genau und prüfe nach. Genauso wie meine eigenen Handlungen.
Zitat:Es ist eben nicht auslegbar. Tut mir leid, aber die Regelung ist eindeutig.
Wenn sie die Regeln als unsinnige Bürokratisierung ansehen, erscheinen sie mir für ihren Posten ungeeignet. Und wenn sie gerne gegen Starrsinn ankämpfen, so empfehle ich, zuerst ihren eigenen Starrsinn zu bekämpfen. Damit wäre uns nämlich wirklich allen gedient.
Sie scheinen auch zu wissen, was für alle am besten ist.  Mich interessiert es wenig, ob Sie mich für das Amt als geeignet ansehen. Wenn man solch eine Position annimmt, muss man sich bewusst sein, dass es immer Gegenstimmen geben wird. Man kann es nicht allen recht machen und das ist auch nicht mein Ziel. Ich arbeite für die OIK, nicht für die Delegierten. Und ich werde die OIK auch gegen die Willkür der Delegierten verteidigen.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Der Antrag ist so ein Versuch, man sehe sich dessen Unterstützer an.
Und wie ich bereits sagte, königliche Hoheit, ist dies auslegbar, so wurde es erkannt und so sehe ich es. Solange ich dieses Amt bekleide, werde ich gegen jeden unsinnigen Bürokratisierungsversuch und jeden Starrsinn ankämpfen.
"Wird, wenn...." ist auf gar keinen Fall eine "kann-Vorschrift", also auch nicht auslegbar.
Wenn du/Sie (eigentlich duzen wir uns) dagegen ankämpfen willst, dann muss das Regelwerk geändert werden und ein solcher Antrag kann ja gestellt werden. No Prob!
Und wenn auf die Souveränität des Freistaates Freisteins angespielt wird, so mag die durchaus innerhalb der DUR gegeben sein, ist hier aber nicht von Relevanz, da Artikel 2 Abs. Ziff. 5 der GO der OIK besagt, dass "ein Staat aus mehreren verzeichneten Teilstaaten bestehen kann, er aber nur eine Stimme im Beirat hat" und das war in diesem Fall die Stimme des DUR-Delegierten Karrde.
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Der das Verfahren bestätigt hat. Zudem möchte ich einmal wissen, mit welchem Recht die Behauptung, dass da nichts auszulegen ist, durch sich selbst bewiesen wird. Nur weil ich dieses Mantra andauernd höre, wird es noch lange nicht wahrer!
Edit: Man entschuldige mich nun, ich habe noch ein anderes Amt.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Sie scheinen auch zu wissen, was für alle am besten ist. Mich interessiert es wenig, ob Sie mich für das Amt als geeignet ansehen. Wenn man solch eine Position annimmt, muss man sich bewusst sein, dass es immer Gegenstimmen geben wird. Man kann es nicht allen recht machen und das ist auch nicht mein Ziel. Ich arbeite für die OIK, nicht für die Delegierten. Und ich werde die OIK auch gegen die Willkür der Delegierten verteidigen.
Ah, jetzt verstehe ich, wo ihr Denkfehler liegt. Sie arbeiten nämlich sehr wohl für die Delegierten. Sie sind durch die Delegierten gewählt, und die OIK besteht ausschließlich aus Delegierten. Ach ja, und das, was sie als "Willkür der Delegierten" bezeichnen, ist die demokratische Macht der Delegierten.
Nicht zu vergessen: Die Delegierten können sie auch ganz schnell wieder von ihrem Amt erlösen.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Der das Verfahren bestätigt hat. Zudem möchte ich einmal wissen, mit welchem Recht die Behauptung, dass da nichts auszulegen ist, durch sich selbst bewiesen wird. Nur weil ich dieses Mantra andauernd höre, wird es noch lange nicht wahrer!
"Wenn Tropfen vom Himmel fallen, dann regnet es." Das ist eine feststehende Aussage, die nicht widerlegbar ist. Genau so verhält es sich mit "... wird der Staat gelöscht, wenn ...". Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss daraus die Konsequenz erfolgen, weil es so verbindlich im Regelwerk festgeschrieben ist. Da kann man nichts auslegen! Der Staat hat darauf ein Recht, sog. Bestandsschutz. Und Rechte sind in der Regel einklagbar.
Wenn ein Staat Rechtsverzicht leistet, so ist das ebenfalls sein gutes Recht. Aber nur weil er auf Rechtsmittel verzichtet, heißt das nicht, dass man ihm dieses Recht entziehen kann. Und weil man das nicht kann, konnte man auch nicht dem Antrag auf sofortige Löschung entsprechen. Zudem man dann seitens der OIK gegen das Recht verstoßen hätte.
Andernfalls hätte man das Regelwerk dahingehend abändern müssen, dass eine sofortige Löschung auf Wunsch des Antragstellers erfolgt, wenn er auf die Einlegung des Rechtsmittels, hier Widerspruch, schriftlich verzichtet. Aber diese Möglichkeit sieht das Regelwerk nicht vor und ich selbst würde mich auch gegen eine solche Regelung aussprechen, weil eben jeder einzelne Bürger und nicht nur ein Großteil der Bevölkerung geschützt werden soll. Sollte sich dennoch ein Großteil der Delegierten für eine solche Änderung des Regelwerkes aussprechen, sollte man an anderer Stelle einfügen, dass das freigewordene Kartengebiet für mindestens 30 Tage nicht neu belegt werden darf, um so die Rückkehr des Staates auf dieses Gebiet zu gewährleisten. Schließlich hängen mit diesem Staat doch gewisse Simulationen mit anderen Staaten dran, die sozusagen Geschichte geschrieben haben.
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Zitat:Original von JoSchu
Nicht zu vergessen: Die Delegierten können sie auch ganz schnell wieder von ihrem Amt erlösen.
Das ist leider nicht so einfach. Die Möglichkeit der Abwahl eines Direktors ist in der GO nicht vorgesehen. Ich hatte da neulich aus gegebenem Anlass extra nachgeschaut ...
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