Ohje, ich hab mir die Diskussion jetzt auch mal durchgelesen.
Zumindest kann man denke ich anerkennen dass Herr Albinus der OIK einen Dienst erwiesen hat indem er auf einen Mangel in der Geschäftsordnung hingewiesen hat.
Zitat:Artikel 4.6 Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
Ist wirklich ungünstig formuliert.
Die Kurzdefinition der verschiedenen Arten von Mehrheiten lautet eigentlich:
Zitat:In Normen (von Verfassungen bis zu Geschäftsordnungen), wo es auf Genauigkeit ankommt, findet man statt der Beiwörter relativ, einfach, absolut, qualifiziert eher Formulierungen wie
* die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit;
* die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit;
* die Mehrheit der Mitglieder für eine bestimmte absolute Mehrheit;
* zwei Drittel der Mitglieder für eine bestimmte qualifizierte Mehrheit;
(Quellen der jeweiligen Definitionen sind
hier mit aufgelistet)
Die Formulierung "Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen" kann also durchaus als Forderung nach einer einfachen Mehrheit gelesen werden (der Zusatz "der auf eine Person lautenden" lässt durchaus Raum für andere Interpretationen offen aber es bleibt zumindest für mich unklar).
Allerdings muss ich dazu sagen dass in jeder Auslegung von einfacher Mehrheit die ich gelesen habe (unter anderem steht eine auf der
Infoseite des Bundestages) explizit drinstand dass Enthaltungen nicht gezählt werden. Weglands Wahl würde ich persönlich also auch mit der derzeitigen Formulierung als gültig ansehen.
Bedarf für eine Nachbesserung dieses Artikels sehe ich trotzdem da eine einfache Mehrheit zu fordern hier in meinen Augen nicht sinnvoll wäre.
Nehmen wir an es gäbe 3 Kandidaten und 10 abgegebene Stimmen von denen 4 auf Kandidat A, und jeweils 3 auf die Kandidaten B und C entfallen. Dann hätte mit so einem Ergebnis kein Kandidat eine einfache Mehrheit und es müsste neu gewählt werden. Um die Lesart dass eine einfache Mehrhit gefordert ist für die Zukunft auszuschließen und klarzustellen dass eine relative genügt, könnte man den Artikel einfach wie folgt umformulieren:
Artikel 4.6 Die Wahlen zu den in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämtern erfolgen alle drei Monate durch den Beirat. Gewählt ist jeweils der Kandidat
der die meisten gültigen abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
Ich denke diese Formulierung dürfte weniger Raum für Interpretationen lassen auf deren Grundlage man Neuwahlen fordern könnte.
Ist aber natürlich nur ein unverbindlicher Vorschlag.