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[Ausschreibung] Vizedirektor für Kartenanträge
#11
DAS hatte ich eigentlich vor. Hühnchen-Freitag statt Schnitzel-Montag.
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#12
Es gibt eine Direktorenkantine? 8o
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#13
Ja. Da hinten.

*Zeigt in eine nicht näher bestimmbare Richtung.*
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#14
Mir ist da so nebenbei aufgefallen, dass Ihre MN irgendwie dicht aussieht. Man kann also gar nicht beurteilen, ob sie überhaupt noch die Voraussetzungen für eine Eintragung in der OIK erfüllt. Was gedenken Sie dagegen zu tun?
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#15
Ist doch alles da.
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#16
j, br nr fr ngmldt sr
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#17
Zitat:Original von Christiane Bergmann-Roh
Was gedenken Sie dagegen zu tun?

Nichts.
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#18
Zitat:Original von Susanne Weinbergh
j, br nr fr ngmldt sr

Kein Problem, da:

Zitat:Kartenregelwerk

§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
(...)
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
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#19
ls hst D Zgng nd bst rgstrrt? Dnn psst j lls
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#20
Und das beste: Nicht nur dem antragprüfenden Kartenbeauftragten wird Zugang gewährt, sondern allen allen allen die sich anmelden. Toll oder?

Aber nichtsdestotrotz bezieht sich der erwähnte Paragraph auf den Eintragungsprozess und nicht auf die Feststellung der Aktivität bei bereits eingetragenen Staaten. Daher wäre besagter Paragraph ohnehin gegenstandslos.
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