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Zitat:Original von Ascanius Divus
Andro kann seine unpassenden Kommentare an dieser Stelle beenden und im Kindergarten fortführen. Danke.
Gibst eigentlich sowas wie eine Hausordnung hier, damit man sowas verbieten kann? Ich denke Delegierte der OIK können sich reifer Benehmen oder?
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Dann müsste ich beide Herren für die Vergehen der letzten Tage in das Kindergartengehege stecken. Und das ist weniger wünschenswert bei zumindest annehmbar erwachsenen Menschen oder jenen die sich als solche auszugeben versuchen. Also ein bisschen mehr Courage und weniger Mama-Papa-Gejammere bitte.
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Die Confederaziun Ascaaruniac wird auch kein Veto einlegen.
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Ist das Ratharische Reich nicht nunmehr ebenso vetoberechtigt?
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Im betreffenden Paragraphen lese ich nichts, was dagegen sprechen würde.
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Auch wenn es nicht im Regelwerk der OIK steht würde ich auch eher sagen, daß dem nicht so ist.
Denn würden nun Staaten Veto einlegen können, die erst nach der Antragstellung eingetragen werden, dann würde dies zu einer Verzehrung führen.
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Zitat:Original von Lion Lorgar
Verzehrung
guten Appetiit.
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Da das Verfahren unterbrochen ist, aufgrund der Vetos, sehe ich hier eine andere Situation, als wenn Arkadien auf geradem Wege eingetragen würde.
Nach meinen Studien der Regelwerke sehe ich das Ratharische Reich als durchaus vetoberechtigt.
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