Zitat:Original von Shao Ping
Zitat:Original von Lion Lorgar
Klar ist die Wahrnehmung einer Delegation ein AMt.
Es gab bei der OIK schon einige Beispiele, wo ein Delegierter nicht das Land sondern seine eigene Meinung vertreten hat.
Ausserdem würde dies sonst dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Nachher haben wir hier 200 Staaten und insgesammt nur 20 RL-Personen. ;(
Delegierter ist kein Amt, weil Delegierte keine Sachwalter des Gemeinwesens sind, sondern lediglich ihre MN vertreten. Man könnte natürlich auch mit einer ID zwei MNs vertreten, dann funktioniert es allerdings nicht mehr mit dem Abstimmungstool. 
Ich bin der Meinung, daß es pro eingetragenen Staat genau eine Stimme gibt, wer diese wahrnimmt ist allein Entscheidung des eingetragenen Staates und nicht dieser Organisation.
Zum Thema Delegierte und Stimmrecht möchte ich Herrn Ping Recht geben. Vielleicht sollte man sich noch mal Artikel 2 Absätze 1-3 der Geschäftsordnung vor Augen halten:
"1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus. "
Es steht also der OIK nicht zu, über einen Delegierten zu entscheiden. Mitglied in der OIK ist immer der Staat und nicht der Delegierte. Wenn ein Mitgliedsstaat einen Delegierten entsendet und dessen Entsendung nachvollziehbar erfolgte, hat die Organisation und haben alle anderen Mitglieder dies zu akzeptieren. Eine Einschränkung des Stimmrechts eines Delegierten würde eine Einschränkung des Stimmrechts des Mitgliedstaats bedeuten. Dies ist nach der geltenden Geschäftsordnung nicht möglich und sollte auch nie möglich werden. Ist ein Mitgliedsstaat mit der Arbeit und dem Stimmverhalten seines Delegierten nicht zufrieden, sollte er ihn abberufen. Dies liegt aber ausschließlich im Ermessen des Mitgliedstaats und nicht im Ermessen der anderen Mitgliedstaaten oder des Direktoriums.
Aber diese Diskussion hat überhaupt nichts mit dem eingebrachten Antrag zu tun. Der Delegierte Dreibürgens beantragte, nur Bürgern von Mitgliedstaaten das passive Wahlrecht für das Direktorium zuzuerkennen.
Damit könnte ich mich auch anfreunden. Noch besser würde mir diese Einschränkung gefallen, wenn sie sich nur auf den Exekutivdirektor und den Vizedirektor für Kartenanträge bezöge. Für den Vizedirektor für Kartografie sollte es weiterhin die Möglichkeit geben, auch "weltfremdes" aber fachlich geeignetes Personal zu rekrutieren.
Ja und die Kontrolle darüber, wer denn wo Staatsbürger ist, würde ich auch nicht allzu kompliziert sehen. Wie die Delegierten könnten auch die Bewerber um die Direktoriumsposten eine Bestätigung ihrer Staatsbürgerschaft seitens ihres Heimatstaats (am einfachsten natürlich durch den akkreditierten Delegierten) vorlegen. Das sollte dann reichen.