Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Der Tenor der Debatte geht also dahin, dass an den bisherigen Gegebenheiten - Enthaltung sind als Wahloption anzugeben, zählen aber nicht als aktive Stimme - nichts geändert werden soll.
Das heißt also bei tatsächlich 22 abgegebenen gültigen Stimmen (12 ja, 10 nein, 2 Enthaltungen) werden die 2 Enthaltungen auch von der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen abgezogen, so dass sich bei einem 2/3-Mehrheitsbeschluss die Rechnung " 20 : 3 x 2 = 14 Stimmen " ergibt, die für das Zustandekommen des Beschlusses benötigt werden?
Nein!!
Nicht bei absoluten Mehrheiten.
Das kann nur für einfache oder relative Mehrheiten gelten.
Bei absoluten Mehrheiten soll es ja gerade darauf ankommen, dass es mehr Fürsprecher als Gegensprecher gibt. Daher sind Enthaltungen Gegensprecher.
Denn sie sind nicht Für den Antrag und somit unterstützen sie den ANtrag nicht.
Bei einfachen oder relativen Mehrheiten trifft es jedoch zu, da fallen die Stimmen quasi unter den Tisch, da es nur auf das Verhältnis JA zu NEIN ankommt.
Bzw. Option 1, Option 2 oder Option 3.
Sicherlich macht es Sinn nur die abgegebenen Stimmen zu zählen.
Denn die Wahl und Abstimmungsmoral der Mitglieder ist nicht gerade groß.
Dennoch sollte man nicht die Hürde einer absoluten Mehrheit abschaffen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte man einfach bei der Thread eröffnung klären, welche Mehrheit benötigt wird und welche Auswürkung dann eine Enthaltung hätte.
Dann müsste man auch nicht das Regelwerk ändern oder die Abstimmungsmodalitäten ändern.
Edit:
Bei einer nötigen 2/3 Mehrheit zur GO-Änderung und einer Stimmenabgabe von 29 Delegierten könnte das Ergebnis auch wie folgt aussehen:
21 Enthaltungen, 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen= Annahme???
Sehr befremdlich für mich.