Nach meinem Kenntnisstand ist in der DUR eine Abstimmung bzgl. der Frage, wo sich die DUR kartenplatztechnisch insgesamt niederlassen möchte anhängig. Dabei gibt es auch die Option, dass zukünftig eine Eintragung auf beiden Karten erfolgen soll.
So lange also die vage Möglichkeit besteht, dass die DUR insgesamt wieder auf der OIK-Karte verzeichnet sein möchte, sollte man ihnen doch die Möglichkeit geben, die angestammten Plätze wieder einzunehmen.
Kritiker werden jetzt bestimmt denken "Wegegangen, Platz vergangen" und ich stimme zu, dass es auch Argumente für diese Einstellung gibt. Dennoch sollten wir, da es uns nicht wirklich belastet, diese Ausnahme zulassen und uns positiv für die vorläufige Sperrung der bisherigen ratelonischen Gebiete aussprechen.
In Bezug auf das Ansinnen aber, dass die "Form" der eingetragenen Landmassen geistiges Eigentum der DUR sind, finde ich, dass diese Einstellung antiquiert ist. Mag sein, dass man in einer früheren Angelegenheit einer anderen Nation so entschieden hat, doch Entscheidungen a la "das war bei denen auch so" sind heutzutage nicht mehr angebracht. Erst recht nicht, da es völlig ausreichen würde, wenn auch nur ein kleiner Zipfel der Landmasse optisch verändert würde, so dass ca. 98 % der restlichen Landmasse immer noch der der DUR ähneln würde und doch insgesamt anders ist und man nicht mehr von "Urheberrechten" sprechen kann.