Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Kartenverfahren] Eintragung der Bundesrepublik Attekarien
#31
Ich wies auch nur im Rahmen meines Amtes darauf hin.
#32
Entschuldigen Sie die lange Wartezeit. In Kürze werden wir und hierzu äußern. Zur Zeit findet noch eine Beratung diesbezüglich statt.
#33
Zur Entscheidungsfindung seitens des Vetoberechtigten, aber auch im Hinblick auf den Anspruch auf einen Kartenplatz innerhalb der OIK seitens des Antragstellers, hat das Großherzogtum Arcor angeboten, dahingehend vermittelnd auszuhelfen, in dem es Räumlichkeiten für eine Aussprache zwischen den Parteien in seinem Land zur Verfügung gestellt hat.

Ich hoffe sehr, dass es doch noch zur einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien kommen wird, die ob des Friedens auf dem Kontinent Willen besser ist, als eine schlussendliche Entscheidung der OIK, mit welcher möglicherweise eine Seite nicht zufrieden sein wird.
#34
Das Direktorium hat in dieser Sache wie folgt entschieden:

Das Veto der Föderation Turanischer Republiken ist ungültig. Vetogründe können kulturellen und geographischen Ursprungs sein, jedoch nicht karthografischen. Die Landesgröße ist nicht als Vetogrund zu erachten. Valoir war von der Landmasse größer und es ist nicht Aufgabe der OIK zu entscheiden, ob Küstenplätze attraktiver sind.

Wir geben der Föderation einen Zeitraum von drei Tagen andere Gründe vorzubringen, die ihrer Meinung nach gegen eine Eintragung Attekariens sprechen.

Für das Direktorium

Faantir Gried
#35
Daß nun etwas entschieden wurde, ist sehr erfreulich.

Ich möchte mich im Namen der Bundesrepublik Attekarien dafür beim OIK-Direktorium bedanken.

Bedauerlich ist nur, daß ein als ungültig verworfenes Veto jetzt überarbeitet und sogar inhaltlich verändert werden darf.
#36
Ich möchte Sie bitten, diese Diskussion im Foyer zu führen.
#37
Zitat:Original von Faantir Gried
Ich möchte Sie bitten, diese Diskussion im Foyer zu führen.

Das war nicht als Diskussionsbeitrag gedacht, sondern ausschließlich als zusätzliche Anmerkung des Antragstellers.
#38
Zitat:Original von Faantir Gried
Das Direktorium hat in dieser Sache wie folgt entschieden:

Das Veto der Föderation Turanischer Republiken ist ungültig. Vetogründe können kulturellen und geographischen Ursprungs sein, jedoch nicht karthografischen. Die Landesgröße ist nicht als Vetogrund zu erachten. Valoir war von der Landmasse größer und es ist nicht Aufgabe der OIK zu entscheiden, ob Küstenplätze attraktiver sind.

Wir geben der Föderation einen Zeitraum von drei Tagen andere Gründe vorzubringen, die ihrer Meinung nach gegen eine Eintragung Attekariens sprechen.

Für das Direktorium

Faantir Gried

Unser Veto war mitnichten nur kartografisch. Es bezog sich auch auf die Geschichte Attekariens. Genauer gesagt um die Einflechtung des ehemaligen Barqueswis.

Die Attekarien seine Landesgeschichte jedoch ergänzt hat wäre dieser Vetopunkt ad acta zu legen.

Da der Vetopunkt Landesgröße vom Direktorium verworfen wurde ist das Veto damit hinfällig und es gibt von unserer Seite nur noch eines hinzuzufügen.

Auch wenn es während dieser Angelegenheit zu einigen unschönen Streitgesprächen zwischen unseren Ländern kam, hoffen wir das sich die künftigen Beziehungen dennoch freundlich gestalten.
#39
Hinweis: Das Urteil des Direktoriums bezog sich auf den Teil mit der Landesgröße.

Der Antrag ist damit angenommen und Attekarien in die Karte einzutragen. Ich bitte den Kartographen, dies bei der nächsten Karte zu beachten. Thread geschlossen.


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste