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[Löschung] Gelbes Reich
#31
Die Show, die Sie alle hier gerade ableisten, ist mehr als peinlich. Und ich sehe nicht ein, wieso ich die Zielscheibe für die unterlegene Partei spielen soll. Es sollte eigentlich möglich sein, dass die verschiedenen Staatsgewalten mit einer Stimme sprechen. Bis dahin ist jeder Widerspruch nichtig(da sich ja eh alle Seiten widersprechen, kann man ja nicht sicher sein, ob nun die Löschung mehr gewollt oder mehr nicht gewollt ist. Ich dachte ja immer, die Volksabstimmen wiegen schwerer als die der Reichsversammlung, da ja das ganze Volk Souverän ist, aber ich mische mich da nicht mehr ein). Ihre internen Streitigkeiten interessieren die OIK wenig - hier interessiert nur eine klar und einheitliche Aussage. Sollte das Gelbe Reich dazu nicht in der Lage sein, hat es eben Pech gehabt. Hier wird für niemanden eine Ausnahme gemacht.
#32
Die Regierung des Gelben Reiches handelt legitim und im Geiste des durch das Volk geäußerten Willen. Ich bedauere die Äußerungen einiger nicht befugter Bürger in dieser Frage.

Das Gelbe Reich wird kein Widerspruch einlegen.
#33
Zitat:Original von Faantir Gried
Es sollte eigentlich möglich sein, dass die verschiedenen Staatsgewalten mit einer Stimme sprechen. Bis dahin ist jeder Widerspruch nichtig(da sich ja eh alle Seiten widersprechen, kann man ja nicht sicher sein, ob nun die Löschung mehr gewollt oder mehr nicht gewollt ist.
Die einzige Person, die sich nicht an die Rechtsgrundlage hält, ist die Reichskanzlerin. Sie besitzt, wie ihnen ja nun schon von anderer Stelle bestätigt wurde, keinerlei Legitimation. Übrigens spricht sich selbst der Kaiser für einen Stop der Löschung aus (Nachweis). Aber das interessiert die Tochter von Huan Sen ja wenig.
Zitat:Ich dachte ja immer, die Volksabstimmen wiegen schwerer als die der Reichsversammlung, da ja das ganze Volk Souverän ist, aber ich mische mich da nicht mehr ein.
Eine gegen die Verfassung verstoßende Volksabstimmung ist nichtig, das sollte auch ihnen klar sein.
Zitat:Sollte das Gelbe Reich dazu nicht in der Lage sein, hat es eben Pech gehabt. Hier wird für niemanden eine Ausnahme gemacht.
Hier verlangt niemand, dass eine Ausnahme gemacht wird. Ich habe als Vertreter des Staates formal korrekt Widerspruch eingelegt. Dieser muss als solcher akzeptiert werden, wenn die OIK unpolitisch bleiben will.
#34
Der Widerspruch war an engen Bedingungen geknüpft, die allesamt verworfen wurden. Die jetzigen Haltung der Regierung wird durch das Kaiserhaus voll uns ganz gestützt.

Das Verfahren zur Entscheidungsfindung war im Gelben Reich gesetzlich festgelegt und ist ordentlich durchgeführt worden. Die Regierung führt nur aus, wozu sie vom Volk selbst beauftragt worden ist.
#35
Und danmn widerspricht die Reichskanzlerin dann deinem Widerspruch, was ja auch formal korrekt wäre. Verstehst du es jetzt?
#36
Zitat:Original von Jia Sen
Der Widerspruch war an engen Bedingungen geknüpft, die allesamt verworfen wurden. Die jetzigen Haltung der Regierung wird durch das Kaiserhaus voll uns ganz gestützt.
1. Sie haben keine Legitimation, Bedingungen zu diktieren.
2. Die Bedingung der Zweikartenlösung wird gerade in verschiedenen Facetten diskutiert. Was nicht diskutiert wird, ist ihr Vorschlag. Und nur deshalb führen sie sich hier so auf.

Zitat:Das Verfahren zur Entscheidungsfindung war im Gelben Reich gesetzlich festgelegt und ist ordentlich durchgeführt worden. Die Regierung führt nur aus, wozu sie vom Volk selbst beauftragt worden ist.
Die Verfassung steht über den Gesetzen. Ein nicht verfassungskonformes Gesetz kann daher auch keine gültigen Volksabstimmungen produzieren.

Zitat:Original von Faantir Gried
Und danmn widerspricht die Reichskanzlerin dann deinem Widerspruch, was ja auch formal korrekt wäre. Verstehst du es jetzt?
Der Widerspruch gegen einen Widerspruch ist nicht durch das Regelwerk gedeckt. Du überschreitest mal wieder deine Kompetenzen.
#37
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kanzlerin wegen der Löschung von der OIK gerade zwei Verfahren eines vor der Reichsversammlung und eines vor dem hohen Gericht ans Bein gebunden bekommt. Das ihr der Reihe nach fast alle Minister weglaufen ist denke auch ein guter Beleg dafür, dass sie da ihre Kompetenzen überschreitet. Die Partei die hier Widerspruch gegen die Löschung einlegt ist keinesfalls unterlegen, die Mehrheit des Volkes gehört ihr an. Die Abstimmung damals ist wegen einiger Unregelmäßigkeiten gewonnen worden. Wie Te Mai schon darlegte ist die RV das entsprechende Organ, was eine Löschung verursachen müsste. Unsere Verfassung legt eindeutig fest, dass das Reichsgebiet auf der OIK liegt und bevor die Verfassung nicht geändert ist, und das wird sie in der Hinsicht nicht, ist das Staatsgebiet auf der OIK, ob die Kanzlerin nun will oder nicht. Eine VA ist im Gelben Reich nämlich nicht die höchste Institution.
#38
Ihr dämlicher Streit gehört nicht in die OIK. Zudem überschreite ich gewiss nicht meine Kompetenzen, wenn ich einen Widerspruch, der keiner ist, auch nicht als einen solchen anerkenne. Ein Widerspruch, dem widersprochen wird, ist nämlich keiner. Logik mag ja nicht deine Stärke sein, JoSchu, aber hier wird nur logisch gehandelt.
#39
Achja, die Frist ist abgelaufen, ohne dass der Widerspruch ordnungsgemäß erfolgt ist. Das Gelbe Reich wird damit von der Karte gelöscht. Es steht ihm natürlich frei, sich wiederneueintragen zu lassen - was angesichts des peinlichen, sachfremden und unnötigem verhalten seiner Vertreter hier eh keinen wundern würde. Thread geschlossen.
#40
Wie gesagt: Sie haben keinerlei Kompetenz, den Widerspruch auf einen Widerspruch als Negativierung des ursprünglichen Widerspruches zu betrachten. Dies gibt das Regelwerk nicht her. Und sie kennen ja die Präambel.
Wenn ihnen das nicht passt, können sie gerne eine Veränderung der Kartenregeln beantragen, bis dahin ist der Widerspruch formal korrekt, ihm wird stattgegeben. Die Löschung wird gestoppt.


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