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[Ausschreibung] Vizedirektor für Kartenanträge
#51
Zitat:Original von Elias Goff
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13.
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#52
Ich sehe das ebenfalls so. Wir sollten jetzt nicht anders handeln, als bei den vorhergehenden Wahlen.
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#53
Ich habe mir den Artikel mal durchgelesen: Da steht tatsächlich nichts über relative oder absolute Mehrheit.
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#54
Habe ich auch schon Hier Festgestellt
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

Bei dem Wahlergebnis handelt es sich um eine Relative Mehrheit folglich muss die Wahl akzeptiert werden, da in der Geschäftsordnung nur von einer Mehrheit die Rede ist, und diese liegt vor. Alles andere währe eine Art des Wahlbetruges.
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#55
Stimmt! Wink
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#56
Ich würde sagen wir warten einfach mal ab was Frau von Mauritz bzw. das Direktorium dazu sagt. Einverstanden? Wink
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#57
Wir könnten natürlich einen Antrag an die Vollversammlung stellen, dass das Direktorium der OIK dazu aufgefordert werden solle, die Ergebnisse von Wahlen zu eben diesem selbst auch weiterhin so zu beurteilen wie in der Vergangenheit.
Schon deshalb, weil ja dann andere Wahlen, für die wir ja hier Beispiele erhalten haben, als nicht legal abgehalten bzw. beurteilt werden müssten?
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#58
Zitat:Original von Friedrich Alexander I.
Ich würde sagen wir warten einfach mal ab was Frau von Mauritz bzw. das Direktorium dazu sagt. Einverstanden? Wink

Ja.
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#59
Sowie ich das gerade gesehen habe ist das bereits erfolgt..

[Antrag] Bezüglich der Aktuellen Wahlen.
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#60
Ich kann nicht ruhig bleiben während hier regeln mit Füßen getreten werden, grade wenn es um so etwas wie Demokratie geht.
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