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[Diskussion] Eintragungs gesuch Könichreich Såeominen
#71
Traurig, dass die OIK sich nur noch durch solche Gespräche präsentiert, es ist nicht nur traurig, es ist schade für diese Organisation, für die Mitgliedsstaaten, die hier noch miteinander simulieren wollen und in diesen Hallen aber immer wieder auf den Konflikt einzelner Personen (!!!) treffen, womit jetzt vorallem die neuen aus dem Ausland gemeint sind, seien es nun Niederländer, Norweger, Dänen oder Isländer, eigendlich völlig irrelevant.

Vielleicht sollte man mal ein wirklich deutliches Zeichen setzen, im Ernst, ich spreche mich hiermit (persönlich) für eine Sperrung dieser "Subjekte" aus. Ich falle hier gar nicht auf, so meine Selbsteinschätzung, nur durch Aussagen und Stellungnahmen für die Micronation, die ich vertrete, aber hier sage ich nun auch einmal etwas dazu, wie sich die aktuelle Situation verhält
.
Es geht hier gar nicht mehr um den Beirat und das Zusammenkommen der Mitgliesstaaten, nein, es geht hier nur noch um den Streit zwischen den Auswärtigen und einigen anderen Personen, auch die aktuellen Revisionen der Regelwerke der OIK gehen momentan unter, ganz zu schweigen davon, daß man doch tatsächlich auf die Idee gekommen ist, aus dieser Organisation eine SimOff Einrichtung zu machen.

Ich habe im Übrigen keinen wirklichen Lösungsansatz und meine Stimme zählt hier auch nicht viel, sicher, aber so kann es doch par dieu nicht weitergehen?!!
#72
Zitat:Original von Hårtaknut Jærlson
Hm....Bitburger wär' ganz schön....
Es gibt leider ein paar Einschränkungen: es zählen nur Brauereien die nach dem Reinheitsgebot brauen, außerdem sind einige ausgenommen, siehe hier, hier und hier.
#73
Wozu zählt das gute alte Hansa?
#74
Zitat:Original von Hårtaknut Jærlson
Wozu zählt das gute alte Hansa?
Zu den Schrott Wilhelmchen auch ich bin nihct verügt Wink
Divius und Wilhelm is ja das gleiche. 8)
#75
Ich bin Du :-)
#76
Ich bin d`r Sämmichlaus.
Charnapping und Bilderklau hüpsch. 8)
#77
Na und?
#78
Zur sache.
§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt das Direktorium ebenfalls ein Vetorecht.
2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.
5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens des Direktoriums, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch das Direktorium.
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
7. Das Direktorium darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird.


Zur unterstutzung des Direktorale Veto`s würde sub 4 angewendet
4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.

Ich bestreite nicht dieser Regel sonder der "nicht persönlicher Motivierung" des Direktors Bailey.
Den der man war von vorne rein vohreingenommen GEGEN Saeominen und mich dann als Person wie hier deutlich ausgesprochen. ein fall von sogar sehr Persönlicher vohreingenomenheit.
Das gegen uns erhobene Direktorale Veto solte also nichtig erklärt werden.
#79
Es geht aber um Klima
#80
Mit zufiel Hansa im rachen kann man mahl zwei Veto`s verwechseln. Big Grin


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