Zitat:Original von Paolo Lisander
2.1 Ein Veto ist nur zulässig wen es erhoben wirt gegen ein Staat der sich Negativ und Pöblerisch verhält gegenüber den Nachbaren.
Ich weiß zwar, was du meinst, würde dem aber, wenn ich darüber abstimmen dürfte, nicht zustimmen wollen.
Die Aussage "wenn der Staat sich negativ oder pöblerisch verhält" greift u. a. in die Sim-Freiheit der Staaten ein. Wenn eine MN meint, sie müsse (fast) ausschließlich Streitigkeiten simulieren wollen, weil sie die Auseinandersetzung mit "angegriffene" Staaten lieben, dann ist das deren Recht. Niemand kann erwarten, dass eine MN (so wie Arcor

) immer nur lieb und nett ist zu allen.
Wenn es darum geht, dass sich das Pöbeln ect. auf reiner Simoff-Basis bezieht, dann könnte man bzw. kann man auch jetzt schon ein entsprechendes Veto einlegen. Zwar kann man eine MN-Gründung nicht verhindern, die sich rein auf diesen Zweck ausrichtet, aber man muss als Spielergemeinschaft nicht zulassen, dass diese in der Gemeinschaft aufgenommen wird. So jedenfalls meine Meinung dazu.
Aber nun gut. Der Antragsteller möchte seinen Antrag hinsichtlich des Vetorechts nicht ändern, das gilt es hier zu akzeptieren.