04.10.2010, 18:22
Achso , ich dachte mir schon , das es was mit Fuchsen zu tun hat.
Ok , wird gemacht.
Ok , wird gemacht.
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Fürstentum Greifenburg
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04.10.2010, 18:22
Achso , ich dachte mir schon , das es was mit Fuchsen zu tun hat.
Ok , wird gemacht.
04.10.2010, 20:32
Also , hier die Karte :
Mit See für Schwyz Ohne Haff für Korland Ohne an Fuchsen angrenzenden See. Ich hoffe so haben die zwei Staaten , die ein veto eingelegt haben , nichts dagegen ,d as ich in die OIK will.
04.10.2010, 20:42
Im Namen des SWR Tomanien ziehe ich hiermit das Veto zurück.
04.10.2010, 22:15
Auch ich ziehe dann postwendend unser Veto zurück und wünsche viel Erfolg bei der Eintragung.
05.10.2010, 19:49
Ach , das heißt keine Veti.
Ich darf dann feststellen , dass keine MN ein Veto eingelegt hat.
05.10.2010, 21:51
Darf ich den Herrn Falkenstein bitten , mich einzutragen.
Immerhin haben alle ihre Veti zurückgezogen. Ach ja , danke , dass ihr sie zurückgezogen habt.
05.10.2010, 22:51
Falls noch nicht gemerkt: Greifenburg ist in der heute veröffentlichten Karte als reserviertes Gebiet eingetragen. (OIK-Karte 05.10.2010)
05.10.2010, 23:29
Das Verfahren muss noch seine Ordnung behalten. Deshalb wird die 7-tätige Vetofrist nichts desto trotz erst ablaufen müssen, sobald ich das Verfahren erneut eröffne.
Ich muss aber noch immer um einen nun aktuellen Kartenausschnitt der OIK-Gesamtkarte bitten. Der letzte Ausschnitt zur Eintragungsfläche ist dieser hier und beinhaltet noch nicht die redaktionelle Änderung betreffend dem großen See. Sobald dieser gesamtkartentaugliche Ausschnitt vorliegt, wird das Verfahren erneut eingeleitet.
06.10.2010, 00:17
Zitat:Ich muss aber noch immer um einen nun aktuellen Kartenausschnitt der OIK-Gesamtkarte bitten. Der letzte Ausschnitt zur Eintragungsfläche ist dieser hier und beinhaltet noch nicht die redaktionelle Änderung betreffend dem großen See. Und bitte dann auch gleich den Küstenverlauf so modifizieren daß das zu große Haff weg ist.
06.10.2010, 18:00
Zitat:Original von Ernst Willun Warum? Ich sehe da kein Problem, das einfach als freies Gebiet zu lassen. |
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