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[Antrag] Löschung von Krai, Ovusmen und Hermetien
#1
Ich beantrage im Namen des Direktoriums und des Beirats die Löschung von Krai, Ovusmen und Hermetien. Sie wurden vom Beirat für inaktiv erklärt.
#2
hüstel
#3
Aber Herr Direktor, ein Bonbon?

Dem Antrag wird stattgegeben, ein Widerspruchsverfahren wird eingeleitet. Widersprüche können bis zum 17.August 2006 eingelegt werden.

gez.
#4
Meines Erachtens sollten die Widerspruchsfrist am Tage der Verabschiedung beginnen und nicht, wenn das Direktorium mal eben Lust hat, einen Beiratsbeschluss umzusetzen.
#5
Zitat:Original von JoSchu
Meines Erachtens sollten die Widerspruchsfrist am Tage der Verabschiedung beginnen und nicht, wenn das Direktorium mal eben Lust hat, einen Beiratsbeschluss umzusetzen.
Nachvollziehbarer Ansatz, aber in der praktischen Umsetzung eher schlecht. Im Extremfall läuft die Vetofrist aus, bevor das Direktorium überhaupt einen entsprechenden Thread eröffnet hat. Und dann ist eine Beschwerde nicht weit, wenn die Länder den Beiratsbeschluss gar nicht richtig mitbekommen haben.
#6
Meines Wissens setzt sich der Beirat doch aus den Ländern zusammen. Da sollte man doch eine gewisse Selbstinformation voraussetzen.
Ich finds einfach mal wieder schlimm, dass Beschlüsse so einfach vom Direktorium verschleppt werden können.
#7
Falsch meine Herren.

Der Beirat stellt nur die Inaktivität fest, er beschließt nicht die Löschung.

Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
[...]
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
#8
Und wo wurde das behauptet? Hier geht es um die Frage, ob die in §9c angesprochene Widerspruchsfrist mit Verabschiedung der Inaktivitätserklärung durch den Beirat (wie es der Text meiner Meinung nach suggeriert) einsetzt oder erst, wenn es dem Direktorium passt.
Es ist im übrigen auch eine Frechheit, dass für die Umsetzung eines Beiratsbeschluss ein Antrag an das Direktorium gestellt werden muss. Sowas sollte selbstständig sofort nach Inkrafttreten des Beschlusses vonstatten gehen. Immerhin ist das Direktorium immer noch dem Beirat untergeordnet.
#9
Exellenz,

normalerweise geschieht dies auch sofort. Der Antrag wurde jedoch bedauerlicherweise übersehen.
#10
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

soeben erhielt ich die Botschaft das Krai von der Karte gelöscht werden soll.

Ich las hier etwas von einer Frist bis zum 17.8. und dergleichen.

Zum Glück ist heute noch der 16.

Krai wird nicht Grundlegend Neu Aufgebaut,doch wegen Adminrechten usw. kommen wir nicht mehr an das alte Forum ran.

Zum Glück besteht noch die Webseite mit den Infos,mit deren Hilfe man alles wiederherstellen kann.

Wir haben uns schon länger mit diesem Thema beschäftigt und dabei garnicht mehr an die OIK gedacht.
Fast wäre es zu spät gewesen.

Nun wir werden nun das neue Forum einrichten und dann freigeben.

Daher wollen wir Widerspruch gegen die Löschung einlegen.

Herzlichen Dank


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