Zitat:Original von König Friedrich III.
Sinnlose Bürokratie tut der OIK nicht gut. Wo kämen wir denn hin wenn ein Souverän einem anderen kein Territorium übergeben dürfte?
Darum geht es doch gar nicht, sondern es geht darum diesen Fall, der bisher nicht aufgetreten ist, von den OIK-Regeln zu erfassen.
Die Präambel sagt eindeutig aus, daß nur die Möglichkeiten, die im Regelwerk aufgeführt sind, auch vollzogen werden können. Möchte man etwas anderes erreichen, müssen erst die Regeln geändert werden.
Diese Präambel wurde ja auch nicht aus Jux und Dallerei geschrieben und von den Delegierten angenommen, sondern weil es in solchen ungeregelten Fällen zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen ist, was zu riesigen Diskussionen geführt hat, weshalb denn der Fall einmal so und einmal so gehandhabt wurde.
Wenn man es nicht regelt, könnte man außerdem damit Mißbrauch treiben:
- man könnte in dem neuerworbenen Gebiet die Ausgestaltung ändern
- man könnte die Regelung über Staatenzusammenschlüsse umgehen, indem man einen zweiten Staat gründet und eintragen läßt und dann diesen bis auf ein Pixel an den "Erststaat" überschreibt, wodurch man die Fristen für Zusammenschlüsse umgehen würde
Findigen Zeitgenossen fällt sicherlich noch mehr ein.
Hier wird schon wieder seit Tagen sinnlos diskutiert, anstatt die paar Zeilen für eine Regelwerksänderung zu formulieren. Mit etwas mehr Bürokratie und weniger Diskussion wäre die Sache schon fast über die Bühne.
Diese Regelung müßte beinhalten, daß
-Übertragungen grundsätzlich ohne weiteres möglich sind
- bei Ausgestaltungsänderungen Vetorecht besteht
- und die Fristen aus der Staatenzusammenschlussregelung gelten