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Überflüssiges aus: Brief aus Soúnio
Das wäre doch nur das "offizielle" Vorgehen auf OIK- und damit semi-simoff-Ebene. Was ihr intern simuliert, ist uns doch hier egal.
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Vielleicht erscheint ihm auch die Gefahr zu gross, dass zwar die Gebietsverkleinerung durchgeht, aber die -vergrösserung scheitert?
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Vielleicht erscheint ihm auch die Gefahr zu gross, dass zwar die Gebietsverkleinerung durchgeht, aber die -vergrösserung scheitert?

Nein, es ist immer möglich, Anträge zu verbinden.

Man muss sich dafür allerdings vor Augen halten, was die OIK eigentlich ist, nämlich eine Kartenorganisation. Wie die Beteiligten sim-on die Übergabe durchziehen, ist völlig egal. Natürlich werden Stauffen und Neuenkirchen sim-on nichts abreißen und neu gründen, sondern eine kontinuierliche Simulation für Kypern fahren.

Das hat doch aber mit dem OIK-Kartenverfahren nichts zu tun.

Ich bin auch dagegen, die Regularien wegen jedes Einzelfalls aufzublähen. Dieser Fall ist mit den standardisierten Anträgen zu lösen. Entweder, wie von mir vorgeschlagen, oder - in Gottes Namen - durch § 5 Nr. 2, dann aber mit den dort vorgesehenen Fristen.

Die Parallele zu den Unionsländern erschließt sich mir nicht. Eine Parallele läge allenfalls dann vor, wenn Kypern selbst hier etwas beantragt hätte. Das ist nicht der Fall. Stauffen hat den Antrag (mit) gestellt, weil das Gebiet als stauffisches Staatsgebiet eingetragen ist (auch wenn es kypernintern anders aussimuliert wird). Insoweit gibt es hier überhaupt kein Problem, das zu den Unionsländern parallel wäre.
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Sinnlose Bürokratie tut der OIK nicht gut. Wo kämen wir denn hin wenn ein Souverän einem anderen kein Territorium übergeben dürfte?
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So schwer es ihnen fallen mag, aber auch die Monarchen werden sich den demokratisch gegebenen Regeln der OIK in den Hallen der OIK beugen müssen ...
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
So schwer es ihnen fallen mag, aber auch die Monarchen werden sich den demokratisch gegebenen Regeln der OIK in den Hallen der OIK beugen müssen ...

Die OIK ist auf ihre Mitgliedsstaaten angewiesen, Exzellenz Goldmann.
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Zitat:Original von König Friedrich III.
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
So schwer es ihnen fallen mag, aber auch die Monarchen werden sich den demokratisch gegebenen Regeln der OIK in den Hallen der OIK beugen müssen ...

Die OIK ist auf ihre Mitgliedsstaaten angewiesen, Exzellenz Goldmann.
Vor allem ist die OIK aber auf die Einhaltung der Regeln angewiesen wenn sie nicht in Anarchie und Willkür verfallen will.
Selbige kann man nebenbei übrigens auch ändern wenn man dafür die nötige Mehrheit findet.
Und wie man eine solche Übergabe Regelgerecht vollzieht ist ja nun auch hinreichend beschrieben worden. Wenn dazu der Wille fehlt dann haben diejenigen halt Pech gehabt.
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Was hat die Übergabe von Territorien prinzipiell mit Anarchie oder Willkür zu tun????
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Zitat:Original von König Friedrich III.
Was hat die Übergabe von Territorien prinzipiell mit Anarchie oder Willkür zu tun????
Nichts - die hat nur nach den Regeln zu erfolgen und nicht nach "Ich kann machen was ich will".
Wobei Sie außerhalb der OIK natürlich machen können was Sie wollen. Aber eben nicht in der OIK, dort gelten die Spielregeln der OIK.
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Zitat:Original von König Friedrich III.
Sinnlose Bürokratie tut der OIK nicht gut. Wo kämen wir denn hin wenn ein Souverän einem anderen kein Territorium übergeben dürfte?

Darum geht es doch gar nicht, sondern es geht darum diesen Fall, der bisher nicht aufgetreten ist, von den OIK-Regeln zu erfassen.

Die Präambel sagt eindeutig aus, daß nur die Möglichkeiten, die im Regelwerk aufgeführt sind, auch vollzogen werden können. Möchte man etwas anderes erreichen, müssen erst die Regeln geändert werden.

Diese Präambel wurde ja auch nicht aus Jux und Dallerei geschrieben und von den Delegierten angenommen, sondern weil es in solchen ungeregelten Fällen zu unterschiedlichen Entscheidungen gekommen ist, was zu riesigen Diskussionen geführt hat, weshalb denn der Fall einmal so und einmal so gehandhabt wurde.

Wenn man es nicht regelt, könnte man außerdem damit Mißbrauch treiben:
- man könnte in dem neuerworbenen Gebiet die Ausgestaltung ändern
- man könnte die Regelung über Staatenzusammenschlüsse umgehen, indem man einen zweiten Staat gründet und eintragen läßt und dann diesen bis auf ein Pixel an den "Erststaat" überschreibt, wodurch man die Fristen für Zusammenschlüsse umgehen würde

Findigen Zeitgenossen fällt sicherlich noch mehr ein.

Hier wird schon wieder seit Tagen sinnlos diskutiert, anstatt die paar Zeilen für eine Regelwerksänderung zu formulieren. Mit etwas mehr Bürokratie und weniger Diskussion wäre die Sache schon fast über die Bühne. Wink

Diese Regelung müßte beinhalten, daß

-Übertragungen grundsätzlich ohne weiteres möglich sind
- bei Ausgestaltungsänderungen Vetorecht besteht
- und die Fristen aus der Staatenzusammenschlussregelung gelten
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