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[Antrag] Kartenregeln
#11
Sowas müssen Sie dazuschreiben - der Schalk steht Ihnen nicht gerade ins Gesicht geschrieben, Señor Smile
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#12
Finde den Vorschlag im Großen und Ganzen gut, auch wenn ich natürlich ein paar Kritikpunkte habe, die ich auch noch äußern werde, sobald ich etwas mehr Zeit habe.

Vielleicht könnten Sie auch Ihren Vorschlag mit den Vorschlägen von Herrn Elskamp und mir zur Reform des Regelwerkes vergleichen, da diese Vorschläge sich ja alle samt am bestehenden Regelwerk orientieren. (In meinem Vorschlag ist z. B. die sowieso nicht vorhandene Abteilung für Vorwahlen, die bei Ihnen ja bestehen bleibt, eliminiert. Ich habe auch nicht die Kartenkommission immer dem Direktorium zugeschlagen, sondern teilweise auch dem Beirat).
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#13
Stimmt, die Weiterleitung an die Abteilung für Vorwahlen kann raus.

Irgendwas dem Beirat zu übertragen, macht systematisch m.E. keinen Sinn. Warum soll man in einem Regelwerk, dass vom Beirat durch einfache Mehrheit beschlossen und geändert werden kann, dem Beirat irgendwelche Rechte einräumen? Der Beirat ist jederzeit Herr dieses Regelwerks, er kann es ohnehin immer ändern oder Ausnahmen zulassen.

Die Reformgespräche habe ich bei dem Entwurf kaum berücksichtigt. Wie ich eingangs schon sagte: Das hier soll keine Reform sein. Es soll das Kartenregelwerk systematisieren, soll alle denkbaren Geschäftsvorfälle abdecken und so in der Anwendung vereinfachen. Es erhebt nicht den Anspruch, ein großes Reformwerk zu sein.

Allerdings glaube ich, dass es als Grundlage für eine eventuelle spätere Reform auch besonders gut dient. Wenn ein Regelwerk klar strukturiert ist, ist es einfacher, Reformvorhaben einzubauen.
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#14
Ich bin begeistert! Smile

Klar strukturiert, gut lesbar und verständlich..... Was will man mehr? Wink


Der Einwand von Frau Levin ist allerdings berechtigt, denn es vereinfacht die Beschlussfindung, wenn man nicht erst als Beirat gegen den Beschluss des Direktoriums Widerspruch einlegen muss und Diskussionen um "irgendetwas" gibt es sowieso "immer". Big Grin
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#15
Warum dürfen Vetos nicht zurückgenommen werden, wenn eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist? 1 Monat nach Ablauf der Vetofrist wird eh nicht eingetragen, dann ist doch egal ob das Land das Veto jetzt zurückzieht oder nicht.
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#16
Zitat:Original von Oberster Hirte
1 Monat nach Ablauf der Vetofrist wird eh nicht eingetragen,

Hm? Wo steht das?
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#17
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Der Einwand von Frau Levin ist allerdings berechtigt, denn es vereinfacht die Beschlussfindung, wenn man nicht erst als Beirat gegen den Beschluss des Direktoriums Widerspruch einlegen muss und Diskussionen um "irgendetwas" gibt es sowieso "immer". Big Grin

Offenbar funktioniert die Gedankenübertragung zwischen Frauen wie immer besser Smile
Ich habe immer noch nicht 100%ig verstanden, was genau wie anders geregelt werden sollte.
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#18
Ein paar Anmerkungen zu dem Antrag:

§4 (6): das sollte IMHO dem Antragsteller obliegen, seinen Antrag entsprechend zu "portionieren".

§5 (4): Besser umformulieren zu "kann das Direktorium ...". Wir hatten schon die Frage, ob das 'muss' nicht als Verpflichtung des Direktoriums statt als Voraussetzung für den Antrag zu interpretieren wäre

§6 und §8 : warum wurde das thematisch getrennt?

§7 (1-3): ist nach §11 (2) inhaltlich nicht veränderbar

§9 (7): auch ich sehe keinen Grund, warum man ein Veto nicht zurücknehmen darf, wenn man es denn möchte. Wer hätte von solch einer Rücknahme Nachteile?
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#19
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
§4 (6): das sollte IMHO dem Antragsteller obliegen, seinen Antrag entsprechend zu "portionieren".

Einverstanden.

Zitat:§5 (4): Besser umformulieren zu "kann das Direktorium ...". Wir hatten schon die Frage, ob das 'muss' nicht als Verpflichtung des Direktoriums statt als Voraussetzung für den Antrag zu interpretieren wäre

Auch einverstanden.

Zitat:§6 und §8 : warum wurde das thematisch getrennt?

Bisher ist es willkürlich getrennt, nach dem Vorschlag ist es getrennt in die Voraussetzungen und das Antragsverfahren.

Zitat:§7 (1-3): ist nach §11 (2) inhaltlich nicht veränderbar

Bitte nochmal genau lesen: § 11 bezieht sich auf die Gründe für die Löschung. Früher war die Löschung mal § 7, dann ist er irgendwann mal verrutscht und § 8 geworden - dabei hat man verschlafen, § 11 anzupassen. Der derzeitige § 7 hat mit der Löschung ja überhaupt gar nichts zu tun.

Jetzt ist § 7 wieder "Löschung" und § 11 passt überhaupt erst wieder.

Zitat:§9 (7): auch ich sehe keinen Grund, warum man ein Veto nicht zurücknehmen darf, wenn man es denn möchte. Wer hätte von solch einer Rücknahme Nachteile?

Irgendwann muss auch mal "Rechtsfrieden" herrschen, also jeder auf den Abschluss des Verfahrens vertrauen können. Nachher nimmt irgendwer mal nach anderthalb Jahren ein Veto zurück und dann müsste der Staat ja eingetragen werden. Vielleicht will der das dann gar nicht mehr oder es gibt mittlerweile dann ganz andere vetoberechtigte Nachbarn oder so. Oder haben Sie auch die Vorschrift gefunden, auf die der Hirte angesprochen hat? Dann sage mir doch bitte jemand, wo die zu finden ist? Smile
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#20
Die illegale (auch inhaltliche) Änderung des §7 in den heutigen §8 wurde von mir schon angeprangert. Leider ohne Erfolg. Aber das muss man ja nicht wiederholen.

Es darf nach dem Willen der Gründerväter an den Gründen zur Löschung nichts verändert werden. Sie tun das durch Einfügen von §7 1 a) . gegen eine Rücknummerierung in §7 an sich habe ich nichts. Aber keine inhaltliche Veränderung!
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