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Zur Rücknahme des Vetos/Rechtsfrieden: der Antrag endet ja nicht mit dem Veto sondern mit einem Beschluss des Direktoriums über den Antrag. Eine Rücknahme eines Vetos nach Antragsschluss wäre also ohne erneute Beantragung eh wirkungslos.
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Die illegale (auch inhaltliche) Änderung des §7 in den heutigen §8 wurde von mir schon angeprangert. Leider ohne Erfolg. Aber das muss man ja nicht wiederholen.
Also prinzipiell halte ich die Änderung der Numerierung nicht für von der Ewigkeitsgarantie erfasst. Aber darüber zu streiten macht ja keinen Sinn.
Zitat:Es darf nach dem Willen der Gründerväter an den Gründen zur Löschung nichts verändert werden. Sie tun das durch Einfügen von §7 1 a) . gegen eine Rücknummerierung in §7 an sich habe ich nichts.
§ 7 I a wird nicht eingefügt, sondern von
Zitat:a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen
Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
geändert in
Zitat:die Reservierung dadurch entfällt, dass er nicht binnen 2 Monaten
einen Antrag auf Eintragung des reservierten Gebiets gestellt hat
oder
Das ist keine Einfügung und auch keine inhaltiche Veränderung. Naja, die Frist (2 Monate) kann sich auf zwischen 59 und 62 Tagen (statt 60) verschieben, aber ist das wirklich ein Problem? Wenn ja, würde ich 2 Monate durch "60 Tage" ersetzen oder, wenn das immer noch ein Problem ist, auch den alten Text stehen lassen. Daran soll es nicht scheitern, wirklich nicht.
Zitat:Zur Rücknahme des Vetos/Rechtsfrieden: der Antrag endet ja nicht mit dem Veto sondern mit einem Beschluss des Direktoriums über den Antrag. Eine Rücknahme eines Vetos nach Antragsschluss wäre also ohne erneute Beantragung eh wirkungslos.
Ist das so? Das Veto muss also ggf. auch während der Veto-Frist zurückgenommen werden? Ich meine, es hätte Fälle gegeben, wo ein Veto wirksam erst nach der Veto-Frist zurückgenommen wurde, hab' das aber nicht nachgelesen.
Wenn das so ist und so bleiben soll - meinetwegen kann es dann so bleiben, aber vielleicht ist es dann auch gar nicht schlecht, wenn man eine Schonfrist einführt.
Wenn jemand ein Veto einlegt und eine Einigung mit dem Antragsteller erst ein paar Tage später zustande kommt, dann ist es ja von der Sache her nicht unbedingt notwendig, das ganze Procedere zu wiederholen, oder? Das wäre eine potentielle Entbürokratisierung.
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Ich habe nicht von Rücknahme innerhalb der Vetofrist geredet, sondern von Rücknahme des Vetos vor dem abschliessenden Beschluss durch das Direktorium.
Praxis ist derzeit, bei akzeptierten Vetos das Verfahren von Seiten des Direktoriums erst einmal "einzufrieren" um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu einigen. Währenddessen dürfte z.B. eine Rücknahme des Antrags völlig unproblematisch sein. Und sollte sich der Vetozustand ewig hinziehen, so kann eine endgültige Entscheidung des Direktoriums sicherlich forciert werden.
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Zitat:Original von Abdonez
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Die illegale (auch inhaltliche) Änderung des §7 in den heutigen §8 wurde von mir schon angeprangert. Leider ohne Erfolg. Aber das muss man ja nicht wiederholen.
Also prinzipiell halte ich die Änderung der Numerierung nicht für von der Ewigkeitsgarantie erfasst. Aber darüber zu streiten macht ja keinen Sinn.
Da wurde leider nicht nur die Nummerierung sondern auch der Inhalt verändert. Aber: das ist Schnee von gestern und mir leider auch erst nachträglich aufgefallen. Aber das soll mir nicht erneut passieren!
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich habe nicht von Rücknahme innerhalb der Vetofrist geredet, sondern von Rücknahme des Vetos vor dem abschliessenden Beschluss durch das Direktorium.
Praxis ist derzeit, bei akzeptierten Vetos das Verfahren von Seiten des Direktoriums erst einmal "einzufrieren" um den Parteien Gelegenheit zu geben, sich zu einigen. Währenddessen dürfte z.B. eine Rücknahme des Antrags völlig unproblematisch sein. Und sollte sich der Vetozustand ewig hinziehen, so kann eine endgültige Entscheidung des Direktoriums sicherlich forciert werden.
Naja, der amtierende zuständige Vizedirektor hat erst kürzlich die Meinung vertreten, die Feststellung, ob Vetos vorliegen oder nicht, sei rein deklaratorisch. Das würde das ausschließen.
Aber immerhin stimmen wir dann überein, dass es so ein soll, wie Sie schreiben. Nichts anderes sieht ja (im Ergebnis) mein Entwurf vor. Das, was Sie als bisherige Praxis erkannt haben, wird also in den Kartenregeln festgeschrieben, wobei "ewig hinziehen" eben auf 1 Monat nach Ablauf der Vetofrist beschränkt sein soll - das muss ja genügen.
@Direktorium
Ich werde den Entwurf nochmal der Diskussion entsprechend anpassen und gehe davon aus, dass nicht abgestimmt wird, bis ich "grünes Licht" gebe, oder?
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Das Direktorium wird wohl erst tätig, wenn im Forum "Anträge an das Direktorium" um Abstimmung gebeten wird und dort die abzustimmende Version vorgelegt wird.
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Zitat:Original von Abdonez
Naja, der amtierende zuständige Vizedirektor hat erst kürzlich die Meinung vertreten, die Feststellung, ob Vetos vorliegen oder nicht, sei rein deklaratorisch. Das würde das ausschließen.
Was aber auch eine (absurde) Einzelmeinung des amtierenden Vizedirektors ist. So liegt es doch am Direktorium, die Stichhaltigkeit von Vetos zu beurteilen und/oder über ein "Direktoratsveto" zu befinden. Das ist mitnichten deklarativ und auch nur von professionellen Wahrsagern ohne Mitwirkung des Direktoriums feststellbar.
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Zitat:Original von Abdonez
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Der Einwand von Frau Levin ist allerdings berechtigt, denn es vereinfacht die Beschlussfindung, wenn man nicht erst als Beirat gegen den Beschluss des Direktoriums Widerspruch einlegen muss und Diskussionen um "irgendetwas" gibt es sowieso "immer". 
Offenbar funktioniert die Gedankenübertragung zwischen Frauen wie immer besser 
Ich habe immer noch nicht 100%ig verstanden, was genau wie anders geregelt werden sollte.
Bitte sagen Sie mir doch, worauf Sie hinauswollen
Ansonsten sind die Änderungen in § 7 (jetzt unverändert), § 4 VI und § 5 IV sowohl oben als auch im PDF eingearbeitet:
http://gfx.tropicali.de/kartenregelwerk.pdf
(sicherheitshalber Reload drücken wg. Browsercache).
Ich würde mich freuen, wenn ggf. jetzt noch konkrete Änderungswünsche kommen, damit das hier zum Abschluss gebracht werden kann.
Das mit dem Monat Veto-Rücknahmefrist erscheint mir noch immer sinnvoll, weil es eben den Zeitraum, wie lange "auf Eis gelegt" werden kann, genau und damit für alle Anträge gleich bestimmt. Es ist dann irgendwelchen Kungeleien entzogen, ob und wann das Direktorium den Antrag für endgültig gescheitert erklärt oder bis wann es auf die Rücknahme von Vetos wartet.
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Entschuldigung, ich war.... nicht so ganz anwesend in den letzten zwei Wochen.
Aber ich schaue mir das nochmals in Ruhe an, auch die bisherigen Einwände und äußere mich dann dazu.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Entschuldigung, ich war.... nicht so ganz anwesend in den letzten zwei Wochen.
Aber ich schaue mir das nochmals in Ruhe an, auch die bisherigen Einwände und äußere mich dann dazu.
Dafür wäre ich sehr dankbar, ehrlich.
Wir wollen doch nicht, dass der Grimmberg am Ende Recht behält und der Antrag abgelehnt wird, nur weil es an der Beschäftigung mit dem Antrag gehapert hat
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