27.09.2006, 18:09
Zitat:Original von Herzog von Kurland
*wundert sich, dass Herr Saxburger anscheinend mit der Luft redet.*
Exellenz, geht es Ihnen nicht gut? Mit wem sprechen Sie denn da?
Ah, der Trittbrettfahrer Nr. 1 ist auch wieder da ... wie wenig Selbstwertgefühl muß man eigentlich haben, um seinen eigenen Willen derart rigoros aufzugeben? Und bevor jetzt eine Antwort kommt - das war eine rhetorische Frage. Normale Menschen erkennen das, Sie aber wahrscheinlich nur, wenn es Ihnen jemand aufzeigt, dem Sie nachplappern können.
Zu Monsieur Saxburger: Anscheinend hat das Sieb mit dem Namen "OIK-Regelwerk" mehr Löcher, als ich bisher annahm. Dem zum Trotze kann Ihnen dennoch nicht zustimmen, daß man das Veto San Bernardos so hinnehmen kann. Das hat zwei Gründe.
Erstens. Es war immer gängige Praxis, daß Vetos von Delegierten eingelegt wurden und nur von diesen. Man mag nun einwerfen, daß dies aber nicht im Regelwerk verankert war, doch ich behaupte: daß in der OIK ein nicht unwesentlicher Teil der Entscheidungen auf Basis von Gewohnheitsrecht getroffen wird - man denke da allein an Wahlen und Abstimmungen. Überdies kann es nicht sein, daß man Seine Majestät Wilhelm VII. von Stauffen keine Vollmacht für Kypern zusprechen möchte, gleichzeitig aber den Delegierten Turaniens als Bevollmächtigten San Bernardos anerkennt. Nun ist es zwar so, daß San Bernardo unabhängig von Turanien auf der Karte eingetragen wurde, aber mit einigem Recht kann man diesen Umstand als Wasser auf meine Mühlen betrachten: ein auf der Karte eingetragener Staat sollte es schon zustandebringen, einen eigenen Vertreter zu entsenden. Bei einem Landesteil käme dies meiner bescheidenen Meinung nach weniger in Frage.
Zweitens. Der Antrag, daß Kypern fortan ein Teil des Neuenkirchner Reichs sein sollte, wurde mit Verweis auf die Präambel abgelehnt - es gab keine eindeutige Regelung für diesen Fall. Genau das liegt auch hier vor - konsequenterweise müßten alle Vetos, egal von wem, damit ausgesetzt werden, bis es eine eindeutige Regelung gibt. Das ist natürlich Nöresund (=Schwachsinn), von daher sollte man nach eben angeführtem Gewohnheitsrechte vorgehen.

