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Zur Gebietserweiterung Hansastans und Moncaos
#41
Ich fasse es wirklich nicht mehr, wie man das immer noch nicht verstanden haben kann.

Nehmen wir an, es gibt zwei denkbare Befugnismöglichkeiten für die Einlegung eines Vetos:

1. Die Delegation für den Vetostaat
2. Die allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für den Vetostaat.


zu Weg 1)

Rechte als OIK-Delegierter für einen Staat kann nur wahrnehmen, wer als Delegierter für diesen Staat angemeldet ist. Sie sind nicht als bernardischer Delegierter angemeldet.


zu Weg 2)

a) Sie sind nicht unmittelbar für San Bernardo völkerrechtlich vertretungsbefugt.
b) Turanien ist befugt, SB völkerrechtlich zu vertreten.
c) Sie haben keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien, also scheidet auch mittelbare allgemeine Vertretungsbefugnis für SB aus.
d) Sie sind OIK-Delegierter für Turanien - der Weg der Delegation ist aber Weg 1 und kann Ihnen keine Delegationsrechte für SB verschaffen, weil sie als Delegierter nicht für SB angemeldet sind.


Was Sie gedanklich machen, ist, von Weg 2 Punkt d) wieder auf Weg 1 zu springen, ohne die fehlende Anmeldung für SB zu bedenken.
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#42
Zitat:Original von Abdonez
...Nehmen wir an, es gibt zwei denkbare Befugnismöglichkeiten für die Einlegung eines Vetos:

1. Die Delegation für den Vetostaat
2. Die allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für den Vetostaat.
Dass es zwei unterschiedliche Befugnismöglichkeiten geben soll, die sich auch noch gegenseitig ausschließen (oder vorerst einmal nicht ergänzen können) ist zwar ein interessanter, in meinen Augen deswegen trotzdem falscher Gedankenansatz.

Zitat:Original von Abdonez
...c) Sie haben keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien, ...

Diese Behauptung stellen Sie nun zum wiederholten Male auf und gaben bisher leider noch keine Gründe für diesen Fakt an. Aber das ist nun auch schon egal.

Um mich nicht wiederholen zu müssen und da aus der Diskussion keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, werde ich hier zu meiner Befugnis, für San Bernardo ein wirksames Veto einlegen zu können, mit Ihnen Herr Abdonez nicht weiter diskutieren. Meine Ansicht dazu habe ich (und so hoffe ich auch verständlich für alle anderen) in den 5 Punkten 8 Beiträge weiter oben dargelegt. Wenn Herr Abdonez da anderer Meinung sein sollte, bleibt ihm diese Meinung unbenommen. Maßgeblich für diesen Fall ist und bleibt vorerst das Direktorium, welches sich aus den umfangreichen Darlegungen beider Seiten selbst eine Meinung bilden muss und sicher schon gebildet hat.
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#43
Ah, ich verstehe aber, worauf Kollege Abdonez hinauswill. Und da hat er nicht mla unrecht:

Sie haben hier, Herr Saxburger, angegeben, der Delegierte für die turanische Föderation zu sein. Nicht auch Delegierter für San Bernado.

Für die OIK ist es egal. welche völkerrechtlichen Verträge San Bernado mit Turanien hat. Für die OIK sind es weiterhin zwei Staaten. Also fehlt ein Delegierter für San Bernado. Nur dieser wäre berechtigt, ein Veto einzulegen.
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#44
Ich sage dazu nur schaffen sie eine eindeutige Regelung und stellen sie den Antrag erneut - so sollte man hier wie auch im Falle NK vorgehen ...
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#45
Zitat:Original von Attila Saxburger
Diese Behauptung stellen Sie nun zum wiederholten Male auf und gaben bisher leider noch keine Gründe für diesen Fakt an. Aber das ist nun auch schon egal.

Und ich antworte auch noch einmal: Sie müssten darlegen, dass eine solche besteht.

Sie haben bisher nicht einmal behauptet, geschweige denn glaubhaft gemacht, dass Sie eine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien haben.
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#46
Sie sollten mal die Lauscher aufspannen Herr Abdonez!

Er hat bereits mehrfach auf so etwas hingewiesen.

Ich bin kein Jurist - aber wäre es nicht möglich, das durch den Vertrag zwischen Turanien und San Bernado auch das Vetorecht an Turanien übertragen wurde?
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#47
Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
Sie sollten mal die Lauscher aufspannen Herr Abdonez!

Er hat bereits mehrfach auf so etwas hingewiesen.

Ich bin kein Jurist - aber wäre es nicht möglich, das durch den Vertrag zwischen Turanien und San Bernado auch das Vetorecht an Turanien übertragen wurde?

Ich habe meine Lauscher aufgespannt und ich bin auch Bestandteil der Alphabetisierungsquote von 92% auf Tropicali.

Und nein, das Vetorecht kann nicht übertragen werden. Eine Übertragung des Rechts ist nicht zulässig. Eine Übertragung würde bedeuten, dass Turanien das Vetorecht als eigenes Recht wahrnehmen könnte.

Was aber bestimmt möglich ist: Turanien kann SB vertreten. Das ist etwas gänzlich anderes, weil Turanien dann das Veto in fremdem Namen einlegt.

Señor Saxburger hat darauf hingewiesen, dass er OIK-Delegierter für Turanien ist. Das gibt ihm aber doch noch längst keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis. Oder ist es in Turanien üblich, dass ein OIK-Delegierter auch z.B. ein völkerrechtlich verbindliches Handelsabkommen für Turanien und/oder San Bernardo mit Tropicali schließen könnte? Sicherlich nicht.

Ansonsten: Siehe oben.
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#48
Zitat:Original von Abdonez
...Was aber bestimmt möglich ist: Turanien kann SB vertreten. Das ist etwas gänzlich anderes, weil Turanien dann das Veto in fremdem Namen einlegt.

Señor Saxburger hat darauf hingewiesen, dass er OIK-Delegierter für Turanien ist. Das gibt ihm aber doch noch längst keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis...

In Ordnung, wenn nach Ihrer Ansicht Turanien San Bernardo wirksam vertreten kann, sich aus meinem Delegiertenstatus Turaniens aber kein Vertretungsrecht für Turanien für Anträge in Kartenantragsverfahren (ich will ja nun wirklich kein Handelsabkommen mit Tropicali abshließen) ergibt, haben die Herren Pharaoh und von Tasco diese Vertretungsrechte für Hansastan und Moncao in Kartenantragsverfahren ebensowenig. Also: Antrag auf Gebietsveränderung mangels Vertretungsbefugnis der Antragssteller unzulässig und Veto-Einlegung überflüssig. So muss man Ihre Schlussfolgerungen dann leider interpretieren.
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#49
Zitat:Original von Attila Saxburger
In Ordnung, wenn nach Ihrer Ansicht Turanien San Bernardo wirksam vertreten kann, sich aus meinem Delegiertenstatus Turaniens aber kein Vertretungsrecht für Turanien für Anträge in Kartenantragsverfahren (ich will ja nun wirklich kein Handelsabkommen mit Tropicali abshließen) ergibt, haben die Herren Pharaoh und von Tasco diese Vertretungsrechte für Hansastan und Moncao in Kartenantragsverfahren ebensowenig. Also: Antrag auf Gebietsveränderung mangels Vertretungsbefugnis der Antragssteller unzulässig und Veto-Einlegung überflüssig. So muss man Ihre Schlussfolgerungen dann leider interpretieren.

Turanien kann San Bernardo wirksam vertreten und könnte somit einen Vertreter San Bernardos in der OIK ernennen.

Aus Ihrem Delegiertenstatus Turaniens ergibt sich ein Vertretungsrecht für Turanien für Anträge in Kartenvertragsverfahren.

Aus Ihrem Delegiertenstatus Turaniens ergibt sich nicht automatisch ein Vertretungsrecht für San Bernardo für Anträge in Kartenvertragsverfahren.
Dieses würde sich nur ergeben, wenn Sie ein allgemeines Vertretungsrecht Turaniens besitzen würden, z. B. als Außenminister/Staatsoberhaupt/Ministerpräsident (wie es halt die turanische Verfassung regelt) oder Sie ausdrücklich auch als Vertreter San Bernardos für Anträge in Kartenvertragsverfahren bestellt worden wären.

Turanien hat drei Möglichkeiten:
1. eine andere Person als Sie zum Vertreter San Bernardos zu bestellen oder
2. keinen Vertreter für San Bernardo zu entsenden oder
3. Sie auch zum Vertreter San Bernardos zu ernennen.

Was die OIK angeht hat Turanien im Moment Möglichkeit Nummer 2 gewählt.

Die Herren von Jäger und Pharaoh wurden von ihren Staaten zu Delegierten ernannt, genauso wie Sie zum Delegierten von Turanien ernannt wurden. Daher können sie alle drei ihre "Auftraggeber" vertreten.
Sie wurden von Ihrem Ministerpräsident zum "zum kommissarischen Delegierten der Föderation Turanischer Republiken bei der Organisation für internationale Kartographie (OIK)". Aus dieser Ernennung geht nicht hervor, daß Sie auch San Bernardo vertreten sollen/können. Es könnte doch auch sein, daß der Herr Ministerpräsident die Vertretung San Bernardos einer anderen Person übertragen wollte und es bloß noch nicht getan hat oder gar keinen Vertreter für San Bernardo entsenden wollte. All das weiß doch die OIK nicht.

Für San Bernardo wurde aus Sicht der OIK kein Vertreter ernannt.
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#50
Zitat:Original von Attila Saxburger
In Ordnung, wenn nach Ihrer Ansicht Turanien San Bernardo wirksam vertreten kann, sich aus meinem Delegiertenstatus Turaniens aber kein Vertretungsrecht für Turanien für Anträge in Kartenantragsverfahren (ich will ja nun wirklich kein Handelsabkommen mit Tropicali abshließen) ergibt,

Doch, ganz bestimmt sogar - aber nicht für San Bernardo.

Das heißt, möglicherweise ergibt sich dieses Vertretungsrecht sogar - entgegen Señora Nara würde ich das durchaus so sehen - aber angemeldet sind die nicht.
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