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Ich verstehe ja, dass Sie das Veto gerne für ungültig erklärt hätten, aber aus turanischer und bernardischer Sicht ist die Vorgehensweise völlig korrekt gewesen. Der Estado hat ja eben gerade darauf verzichtet, einen eigenen Delegierten zu entsenden, da der turanische Delegierte gemäß Staatsvertrag den Estado mitvertritt.
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Das geht aus dem Vertrag eindeutig nicht hervor. Und da San Bernado überhaupt nicht simuliert wird, ist es fraglich, ob das Veto überhaupt als gültig anzuerkennen ist - wenn es denn mal von San Bernado ähnlich dem turanischen und daher ungültigen eingelegt werden würde.
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Sie dürfen mir gerne glauben, dass ich den Vertrag besser kenne wie Sie, mein Herr.
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Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Sie dürfen mir gerne glauben, dass ich den Vertrag besser kenne wie Sie, mein Herr.
Bei Ihren grammatikalischen Verrenkungen wage ich das mal zu bezweifeln. Es heißt "als" und nicht "wie". Zudem habe ich den Vertrag bezeiten gelesen und dort ist nicht von der OIK in irgendeiner Weise die Rede.
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Der Vertrag ist völlig egal, es gilt hier die Geschäftsordnung der OIK und die sagt, dass jeder Staat einen eigenen Vertreter entsenden darf und das hat SB nicht getan.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Bei Ihren grammatikalischen Verrenkungen wage ich das mal zu bezweifeln. Es heißt "als" und nicht "wie".
*so* Oh, Entschuldigung, dass ich mich nicht der der großdeutschen Einheitsgrammatik anschließe, sondern die in meiner Region geläufige Form verwende. Mea culpa...

*so*
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Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Ich verstehe ja, dass Sie das Veto gerne für ungültig erklärt hätten, aber aus turanischer und bernardischer Sicht ist die Vorgehensweise völlig korrekt gewesen. Der Estado hat ja eben gerade darauf verzichtet, einen eigenen Delegierten zu entsenden, da der turanische Delegierte gemäß Staatsvertrag den Estado mitvertritt.
Herzlichen Dank für diese Klarstellung. Und das meine ich ganz ernst, denn Señor Saxburger hat mir ja nicht sagen können, ob er sich auf ein Delegationsrecht oder auf eine allgemeine und von der Delegation völlig unabhängige völkerrechtliche Befugnis stützen will.
Ich werde mir sicher nicht anmaßen, mich in Vertragsverhältnisse zwischen Turanien und San Bernardo einzumischen oder diese Verträge auszulegen. Wenn die Staaten sagen, dass der Vertrag auch für die OIK-Delegation Vertretungsbefugnis verleiht, dann ist das zu so akzeptieren, zumal das nun keine Behauptung ist, die fernab dessen liegt, was im Vertrag wörtlich drinsteht.
Ich will daher gerne annehmen, dass der turanische Delegierte auch als Delegierter von San Bernardo auftreten kann.
Allerdings eben erst, wenn er sich für San Bernardo angemeldet hat.
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Könnten die Simoff-Flüchte vielleicht
hier fortgesetzt werden?
Wie lautet denn die Meinung des Direktoriums zu diesem Umstande?
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Zitat:Original von Faantir Gried
Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Sie dürfen mir gerne glauben, dass ich den Vertrag besser kenne wie Sie, mein Herr.
Bei Ihren grammatikalischen Verrenkungen wage ich das mal zu bezweifeln. Es heißt "als" und nicht "wie". Zudem habe ich den Vertrag bezeiten gelesen und dort ist nicht von der OIK in irgendeiner Weise die Rede.
Ihre Logik kann selbst ein Teufel nicht nachvollziehen.
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Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
Zitat:Original von Faantir Gried
Zitat:Original von Sigurd Thorwald
Sie dürfen mir gerne glauben, dass ich den Vertrag besser kenne wie Sie, mein Herr.
Bei Ihren grammatikalischen Verrenkungen wage ich das mal zu bezweifeln. Es heißt "als" und nicht "wie". Zudem habe ich den Vertrag bezeiten gelesen und dort ist nicht von der OIK in irgendeiner Weise die Rede.
Ihre Logik kann selbst ein Teufel nicht nachvollziehen.
Welche Logik meinen Sie?