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zu 1: Natürlich gibt es da einen strikten Zusammenhang - wenn ich nicht legitimiert bin, dann kann ich nichts vortragen und wenn ich es vortrage, dann ist es schlicht eine Privatmeinung
zu 2: Das mit dem Mehrstimmenverbot ergibt sich nicht aus den Regelwerken. Wenn es jemand schlüssig daraus herleiten kann, dann kann man es später mal in Betracht ziehen. Ich kann es - insbesondere auch im Hinblick auf die Präambel - im Moment nicht.
Insgesamt schlage ich eine baldige Reform der Regelwerke und der Präambel vor.
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Auch wenn ich die Haltung des Direktoriums nicht nachvollziehen kann und als direkte Einmischung in innere Angelegenheiten Turaniens und San Bernardos werten muss, darf ich an dieser Stelle anmerken, dass aufgrund des Rückwirkungsverbots das eingelegte Veto dennoch wirksam sein muss bzw. einem zu benennenden Delegierten San Bernardos die Möglichkeit gegeben werden muss, ein erneutes, diesmal gültiges Veto einzulegen.
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Ich denke, es sollte eine endgültige Entscheidung geben, ob das Veto nun gilt oder nicht.
Es ist eine Menge schief gelaufen während des Antrags, schon allein, dass es 6 Tage lang gebraucht hat, um festzustellen, dass unser Antrag vollständig ist, find ich ein wenig lang, aber auch der Vetogrund ist mMn mehr als zweifelhaft. Und dass Turanien sich in der lagen Wartezeit nicht bei mir melden wollte, sehe ich persönlich auch nicht grad als kooperativ an.
Dennoch, natürlich würde ich mich freuen, wenn man das einvernehmlich regeln kann, aber aktuell ist das offenbar nicht machbar. Folglich ist eine Entscheidung nötig, damit endlich mal Sicherheit besteht.
Zitat:aufgrund des Rückwirkungsverbots
Also darf man nun Entscheidungen manipulieren und hoffen, dass es nicht bemerkt wird, sodass es nicht rückgängig machbar ist? Nuja.
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Ihren letzten Satz verstehe ich irgendwie nicht - Ich glaube Herr Thorwald beziwht sich auf Grundsätze wie im Zweifel für den Angeklagten - also in diesem Fall für San Bernado.
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Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
Ihren letzten Satz verstehe ich irgendwie nicht - Ich glaube Herr Thorwald beziwht sich auf Grundsätze wie im Zweifel für den Angeklagten - also in diesem Fall für San Bernado.
Nein, wahrscheinlich bezieht er sich darauf, daß es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine rückwirkenden Strafgesetze gibt - Dilettant. Ob dies nun für die OIK von Belang ist, wage ich jedoch mal zu bezweifeln. Ferner frage ich mich, ob Monsieur Thorwald nun unter kompletter Weltentfremdung leidet: Turanien darf die Rechte San Bernardos wahrnehmen, wenn sich ein Turanier, z.B. Monsieur Saxburger, als Delegierter San Bernardos meldet. Dies ist nicht geschehen - das Veto ist ungültig. Ist das nun leicht genug nachzuvollziehen oder soll ich es noch graphisch darstellen? Oder vielleicht müßte es einfach mal jemand übersetzen, der Blödmännisch spricht?
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Zitat:Original von Pharaoh
Und dass Turanien sich in der lagen Wartezeit nicht bei mir melden wollte, sehe ich persönlich auch nicht grad als kooperativ an.
Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Pharaoh, dass sich ein Vertreter der turanischen Regierung frühzeitig mit Ihnen in Verbindung gesetzt hat, um die Zweifel unsererseits auszuräumen. Sie zeigten damals keine Verhandlungsbereitschaft, weshalb Turanien sich gezwungen sah, ein Veto gegen Ihren Antrag einzulegen. Gleichzeitig wurde Ihnen ein Lösungsvorschlag gemacht, mit dem alle Seiten gut müssten leben können. Auch hierauf gingen Sie nicht ein. Ebenfalls nahmen Sie unser erneutes Angebot nicht wahr, sich mit uns zwecks eines weiteren klärenden Gesprächs in Verbindung zu setzen.
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Ich wurde von einem Account aus angesprochen, von dem ich wusste, er wäre Turanier, aber nicht, dass er Regierungsmitglied ist oder wer er in Turanien ist. Daher sah ich es als informell an. Das hatte ich bereits erläutert.
Das letzte was ich erhielt, war ein "ich werde mal schauen, wie meine ministerkollegen das sehen", das war am 14. September. Seitdem kam kein Kontakt mehr.
Ich habe sogar einen Vorschlag gemacht, das abzusehende Problem zu lösen (Verschiebung S.B.'s, da es für uns keine andere Lösung gegeben hätte). Ich habe nun zweimal im turanischen Forum meine Anwesenheit für die Klärung des Problems kenntlich gemacht, bisher wurde ich quasi ignoriert. Wenn man etwas klären will, spricht man offen darüber oder man verweist auf einen separaten Gesprächsort, aber ein "Vielen Dank, dass Sie sich noch einmal die Zeit genommen haben, die bestehenden Unklarheiten gemeinsam mit uns aus der Welt zu schaffen." signalisiert für mich nicht, dass das nun am entsprechenden Ort geklärt werden soll.
Die Vorschläge seitens ihres "Regierungsmitglieds" uns zu verkleinern oder unsere Inseln zu deformieren habe ich begründet ablehnen müssen, auch wenn ich gerne einen Kompromiss eingegangen wäre. Aber ersteres würde den Antrag ad absurdum führen und letzteres ist ein Aufwand, den ich aus rL-Gründen nicht bereit bin zu leisten.
Trotzdem, die Frage ist aktuell eine andere. Gilt das Veto, obwohl klargestellt wurde, dass Herr Saxburger nicht als Delegierter für San Bernardo angemeldet war, ja oder nein?
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Wenn ich das lese geht daraus eindeutig für mich Hervor, das der Delegierte Turaniens auch Delegierter San Bernados ist.
Es bleibt die Frage, ob ein Delegierter nur dann Delegierter ist, wenn er sich in dem entsprechenden Forum dazu gemeldet hat - oder ob dies auch an anderer Stelle im OIK Forum geschehen kann.
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Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
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Wenn ich das lese geht daraus eindeutig für mich Hervor, das der Delegierte Turaniens auch Delegierter San Bernados ist.
Es bleibt die Frage, ob ein Delegierter nur dann Delegierter ist, wenn er sich in dem entsprechenden Forum dazu gemeldet hat - oder ob dies auch an anderer Stelle im OIK Forum geschehen kann.
Da das im Anmeldungsbereich war, sollte man zumindest annehmen, dass es langt.
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Der Grundkonsens besagt jedoch, dass eine Person immer nur für ein Land Delegierter sein kann. Siehe Valoir.
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