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[Diskussion] aus [Gebietsveränderung]
#31
Nach meinem Verständnis betrifft die erste Entscheidung die materielle Rechtmäßigkeit des Vetos (also die Frage, ob es stichhaltig begründet ist) und die zweite Entscheidung die formelle Rechtmäßigkeit.

Ein Jurist würde zwar die Prüfungsreihenfolge für eigenwillig halten, aber das braucht ja keinen zu interessieren. Die formelle Rechtmäßigkeit war jedenfalls nicht Gegenstand der zuerst veröffentlichten Entscheidung.

Jedenfalls muss ein Veto sowohl formell als auch materiell rechtmäßig sein, um Gültigkeit zu erlangen.
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#32
Zitat:Original von Frederic Elskamp
zu 1: Natürlich gibt es da einen strikten Zusammenhang - wenn ich nicht legitimiert bin, dann kann ich nichts vortragen und wenn ich es vortrage, dann ist es schlicht eine Privatmeinung

Was Ihrem Argument fehlt, ist das Präzisieren, wozu jemand nicht delegiert ist und somit nichts vortragen darf.

Anders formuliert: woraus (aka: aus welchem Paragraphen der Kartenregeln oder GO) ergibt sich, dass nur ein Delegierter ein Veto einlegen kann?
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#33
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Anders formuliert: woraus (aka: aus welchem Paragraphen der Kartenregeln oder GO) ergibt sich, dass nur ein Delegierter ein Veto einlegen kann?

Diese Diskussion hatten wir doch schon ausführlich.

Die Frage, ob jemand anderes als ein Delegierter ein Veto einlegen kann, erübrigt sich hier, weil jemand das Veto eingelegt hat, der Delegierter war (wenn auch der falsche) und sonst nichts.
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#34
Ich gehe also davon aus, dass Sie keine entsprechende Regelung gefunden haben, richtig? Oder warum lavieren Sie so rum?
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#35
Es kann auch jemand anderes das Veto einlegen, doch sollte dieser dennoch durch eine allgemeine Vertretungsbefugnis legitimiert sein, z. B. Außenminister, Ministerpräsident, Staatsoberhaupt (wer halt zuständig ist).

Nur solange ein funktionierendes Staatswesen besteht, kann nicht irgendein Bürger oder gar ein Nichtbürger ein Veto einlegen.

All das steht nicht in den Regeln und wenn sie das deshalb nicht anerkennen wollen, werde ich in Zukunft immer für Freiland ein Veto einlegen, egal ob es dem Freiländischen Delegierten oder der Freiländischen Regierung in den Kram paßt Big Grin
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#36
Ein Delegierter ist ein "Bevollmächtigter" oder "Abgeordneter". Wieso sollte also jemand, der nicht sich nicht als bevollmächtigt angemeldet hat für einen Staat sprechen können? Wenn Jeder für einen x-beliebigen Staat sprechen darf, dann sollte man "Delegierte" durch "Wahlmänner/-frauen" ersetzen.
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#37
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich gehe also davon aus, dass Sie keine entsprechende Regelung gefunden haben, richtig? Oder warum lavieren Sie so rum?

Ich laviere überhaupt nicht rum.

Da derjenige, der das Veto abgegeben hat, aber eben "nur" Delegierter von Turanien ist, war es doch für die nunmehr abgeschlossene Fragestellung völlig irrelevant, ob auch Nichtdelegierte ein Veto abgeben können.

Meines Erachtens können OIK-Mitglieder ihre Rechte nur durch angemeldete Delegierte wahrnehmen. Nein, das steht nirgendwo, aber dafür ist ein Delegierter ja da. Dass das bei Neuanträgen nicht gilt, weil nicht eingetragene Staaten logischerweise keinen Delegierten haben können, und dass bei Löschungs-Widersprüchem umständehalber evtl. auch Vetos von Admins etc. berücksichtigt werden können, ändert nichts daran, dass eine Delegation den Sinn und Zweck hat, den Entsendestaat verbindlich und exklusiv zu vertreten.

Vielleicht kann man sich darüber streiten. Aber nicht im Fall des Vetos von San Bernardo, denn derjenige, der das Veto eingelegt hat, war eben nicht mehr und nicht weniger als der Delegierte von Turanien. Insofern wäre der Streit hier völlig neben der Sache und von rein akademischer Natur.
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#38
Dem stimme ich so zu, Herr Abdonez.

Und die vorgebrachten Argumente "Wir haben das hier aber bekannt gegeben, dass..." sind auch nicht von Relevanz. Es gibt das Delegierten-Forum, dort kann und muss man sich als Delegierter an- und abmelden. Ich kann auch nicht in den Metzgerladen gehen und mir dort ein neues Kleid kaufen. Rolleyes
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#39
Also ehrlich gesagt ist dieser Thread die beste Werbung für die GF und ich würde mich nicht wundern, wenn dies von einigen beabsichtig wäre.
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#40
Zitat:Original von Fips von Fipsenstein
Also ehrlich gesagt ist dieser Thread die beste Werbung für die GF und ich würde mich nicht wundern, wenn dies von einigen beabsichtig wäre.

Es kann aber nicht jeder der gern wollte auf die GF.....und wer kann, der überlegt es sich sowieso schon seit langem.
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