13.10.2006, 00:03
Nach meinem Verständnis betrifft die erste Entscheidung die materielle Rechtmäßigkeit des Vetos (also die Frage, ob es stichhaltig begründet ist) und die zweite Entscheidung die formelle Rechtmäßigkeit.
Ein Jurist würde zwar die Prüfungsreihenfolge für eigenwillig halten, aber das braucht ja keinen zu interessieren. Die formelle Rechtmäßigkeit war jedenfalls nicht Gegenstand der zuerst veröffentlichten Entscheidung.
Jedenfalls muss ein Veto sowohl formell als auch materiell rechtmäßig sein, um Gültigkeit zu erlangen.
Ein Jurist würde zwar die Prüfungsreihenfolge für eigenwillig halten, aber das braucht ja keinen zu interessieren. Die formelle Rechtmäßigkeit war jedenfalls nicht Gegenstand der zuerst veröffentlichten Entscheidung.
Jedenfalls muss ein Veto sowohl formell als auch materiell rechtmäßig sein, um Gültigkeit zu erlangen.

