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Diskussion zu: Antrag Natal
#31
Zitat:Original von Faantir Gried
So ein Blödsinn, gerade das hat Freiland ja immer angekreidet, dass sich das Direktorium nicht an die Regeln hält, die genau drin stehen, sondern frei interpretiert. ich sage, es wird kein Veto geben, ehe sowas nicht genau darinsteht. Ich halte mich an die Regeln und lege sie nicht aus, wie es mir gerade passt. Es steht natürlich jedem frei, eine Änderung zu beantragen und das wieder einzutragen, was ich als Delegierter begrüßen würde.

Sorry, aber die Logik ist nicht sonderlich bestechend.

Wenn dort steht, das Direktorium kann ein begründetes Veto einlegen, dann soll das heißen, dass das Direktorium kein Veto einlegen kann, weil dort nicht genau steht, wann ein Veto begründet ist?

"Auslegen" muss man übrigens immer. Auslegung ist nichts anderes als die Erfassung des Wortsinnes. Die Präambel verbietet (möglicherweise) Analogien, aber sie kann keine Auslegung verbieten.
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#32
Als Außenstehender fände ich es bei all den verschiedenen Meinungen eine Beiratsentscheidung beruhigender, zumal sich die OIK Leitung hier nicht einig ist.
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#33
Zitat:Original von Nr.1
Als Außenstehender fände ich es bei all den verschiedenen Meinungen eine Beiratsentscheidung beruhigender, zumal sich die OIK Leitung hier nicht einig ist.

Wenn die Frage wirklich akut wird, werden wir im Direktorium die Sache besprechen und dann dort entscheiden, ob und warum ein Veto eingelegt oder der Beirat befasst werden soll. Wir sind ja nicht zu dritt im Direktorium, um immer einer Meinung zu sein.

Señor Elskamp hat in einer seiner letzten Entscheidungen als Direktor richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Beirat nicht dazu da ist, Beschlüsse des Direktoriums zu ersetzen. Der Beirat soll - so auch die Präambel - Regeln festsetzen, nach denen sich das Direktorium zu richten hat. Das ist ein Unterschied.

Natürlich bleibt es ihnen unbenommen, auch ohne Initiative des Direktoriums eine Regel in den Beirat einzubringen, nach der sich das Direktorium im Fall Natals richten müsste.
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#34
Zitat:Original von Abdonez
Zitat:Original von Faantir Gried
So ein Blödsinn, gerade das hat Freiland ja immer angekreidet, dass sich das Direktorium nicht an die Regeln hält, die genau drin stehen, sondern frei interpretiert. ich sage, es wird kein Veto geben, ehe sowas nicht genau darinsteht. Ich halte mich an die Regeln und lege sie nicht aus, wie es mir gerade passt. Es steht natürlich jedem frei, eine Änderung zu beantragen und das wieder einzutragen, was ich als Delegierter begrüßen würde.

Sorry, aber die Logik ist nicht sonderlich bestechend.

Wenn dort steht, das Direktorium kann ein begründetes Veto einlegen, dann soll das heißen, dass das Direktorium kein Veto einlegen kann, weil dort nicht genau steht, wann ein Veto begründet ist?

"Auslegen" muss man übrigens immer. Auslegung ist nichts anderes als die Erfassung des Wortsinnes. Die Präambel verbietet (möglicherweise) Analogien, aber sie kann keine Auslegung verbieten.
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. es ist möglich ein Veto einzulegen, allerdings müsste dieses Veto eines sein, dass sich nach den Regeln richtet und nicht nur reine Willkür ist. Wenn mir jemand zeit, wo bitte der Regelhintergrund für ein Veto besteht, dann würde ich auch eins einlegen, so es nötig ist.
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#35
Zitat:Es ist ein Skandal, dass wir Staaten, die trotz übergroßem Staatsgebiet und noch weiteren Ausdehnungsgelüsten, fortwährender Beleidigung anderer Staaten und Staatsmänner und permanenten Hackens irgendwelche Foren nicht von der Gemeinschaft der Mikronationen ausschließen.

gewagte Aussage

Zitat:3. Zulässige Begründungen für ein Veto sind: - unkreative und somit wenig realistische Formen (z.B. gerade Linien über längere Strecken, rechteckige od. quadratische Gesamtformen etc.) - [...] - überverhältnismäßig große Landmasse - [...]

Verbessern Sie mich wenn ich Irre, Herr Gried, aber ich finde den Wortlaut doch sehr eindeutig. Meines erachtens wäre es Grund genug ein Veto zu akzeptieren; ob es durchgeht ist eine andere Frage.
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#36
Zitat:Original Hermann zu Grimmberg

"Aussimuliert" wird dieses Szenario vor allem durch die Integration Natals in die Neuenkirchner Geschichte, durch das Erstellen von Karten und der Gesamtintegration in Neuenkirchner Reich auf allen Ebenen. Zudem werden die nötigsten Beiträge wie z.B. die Kontaktaufnahme nebst Vertragsunterzeichnung verfaßt werden - da ich im Gegensatz zu vielen anderen ungern Selbstgespräche führe, werde ich die Position des Natalischen Präsidenten übernehmen, Seine Exzellenz der Reichskanzler die der Neuenkirchner Reichsregierung.

Einige einfache Fragen, um meine Wissenslücken aufzufüllen:

Wo wird dieses Szenario aussimuliert? Wo sind diese Karten? Wo ist die Gesamtintegration? Was sind denn die "nötigsten" Beiträge?

Das Neuenkirchener Reich möchte eine Gebietserweiterung. Macht es denn nicht Sinn, an eine solche "überseeische" Simulation - ein Gebiet fernab vom Mutterland - auch die gleichen Anforderungen zu stellen wie an ein neues Land, das auf die OIK-Karte möchte?

Bei diesen Neulingen reicht es eben nicht aus, eine Aussimulierung, Karten, eine Gesamtintegration und die nötigsten Beiträge anzukündigen. Sie müssen nachgewiesen werden. Oder habe ich etwas in diesem Falle von Natal übersehen? Bitte klären Sie mich auf, denn ich möchte nicht wie jeder Neuling, der hier sich im Forum irrt oder dessen Staat bei Antrag nicht 101%ig fertig ist, zerkafft werden.
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#37
Zitat:denn ich möchte nicht wie jeder Neuling, der hier sich im Forum irrt oder dessen Staat bei Antrag nicht 101%ig fertig ist, zerkafft werden.

Sie haben meine Rückendeckung Mrs. de Boer Big Grin
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#38
Zitat:Original von Ethan Freebush
Zitat:3. Zulässige Begründungen für ein Veto sind: - unkreative und somit wenig realistische Formen (z.B. gerade Linien über längere Strecken, rechteckige od. quadratische Gesamtformen etc.) - [...] - überverhältnismäßig große Landmasse - [...]

Verbessern Sie mich wenn ich Irre, Herr Gried, aber ich finde den Wortlaut doch sehr eindeutig. Meines erachtens wäre es Grund genug ein Veto zu akzeptieren; ob es durchgeht ist eine andere Frage.
Dies ist keine aktuelle Charta.
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#39
Verstehe
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#40
*so*
Im Regelwerk heißt es wie folgt:

§7 Vetorecht
1. Staaten, welche ein Territorium im selben Planquadrat wie der Antragsteller oder in einem horizontal, vertikal oder diagonal
angrenzenden Planquadrat besitzen, besitzen bei Eintragungen nach §3 3. b) und Gebietserweiterungen nach §6 1 ein Vetorecht. Des Weiteren besitzt die Kartenkommission
ebenfalls ein Vetorecht.
2. Ein Veto ist grundsätzlich nachvollziehbar zu begründen.
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
4. Politische oder persönliche motivierte Vetos sind unzulässig.
5. Ein Veto muss spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 168 Stunden (7 Tagen) nach Feststellung der Gültigkeit des Antrages, durch Einleitung eines Eintragsverfahrens (gen. Kartenverfahren) seitens der Kartenkommission, schriftlich im entsprechenden Thread des Kartenverfahrens erfolgen. Die Vetofrist beginnt grundsätzlich offiziell erst mit Einleitung des Kartenverfahrens durch die Kartenkommission.
6. Die Rücknahme eines Vetos darf nicht an andere Bedingungen als die Einigung in Bezug auf den Vetogrund geknüpft werden.
7. Die Kartenkommission darf im Falle der Erweiterung ein Veto aussprechen, falls die Erweiterung nicht simuliert wird.

Die Punkte 1-3 und 5-6 sind völlig problemlos und unstrittig; 7 ist (noch) irrelevant und kann quasi nur nachgelagert zur Anwendung kommen.
Folglich wäre der logische Vorgang Staat X/die Kartenkommission legt ein Veto ein, dieses muß ferner begründet sein.
Der Knackpunkt ist nun die Begründung, die nach vorliegen der anderen Vorraussetzungen nicht gegen 4. verstoßen darf.

Nun wäre dann da:

a) nicht politisch motiviert
b) nicht persönlich

Ich würde mir da folgende Frage stellen, um das zu beantworten:

Wie würde ein normal denkender Mensch, der das Allgemeinwohl im Blickwinkel hat ohne Ansehen des Antragstellers entscheiden.

Hier in diesem Fall will ein Staat ein Gebiet beantragen, daß eine den Kartenquadraten angepaßte Form besitzt und eine relativ bedeutende Größe besitzt.

Nun kann man sich verschiedene Fragen stellen z.B.

a)Ist die Größe gerechtfertigt
b)Ist die Form gerechtfertigt
c)Hat die Eintragung Auswirkungen auf das Simulationsgeschehen, die der Allgemeinhgeit nicht zugemutet werden können
d)Findet eine angemessene Aussimulierung statt
e)Ist die Simulation für den antragstellenden Staat realistisch und angemessen
*so*
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