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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung
#1
Das Neuenkirchner Reich beantragt, Artikel 4 der Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen bzw. abzuändern:

Artikel 4: Personal

1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge

Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können durch das Direktorium bestellt werden, falls dies nötig ist, diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.

2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

3. Ebenso kann jedem Mitgliede des Direktoriums das Amt auf Antrag eines Delegierten durch die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen des Beirats entzogen werden. In diesem Falle sind für das betroffene Amt unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.

4. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.

5. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.


Begründung: Daß das Direktorium bzw. einzelne Mitglieder auch wieder abgewählt werden können, erachte ich für längst überfällig: denn da dieses seine Legitimation ausschließlich über den Beirat erhält, sollte es dem Beirate auch möglich sein, ihm diese wieder zu entziehen.
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#2
Dem stimme ich sowohl als Delegierter als auch als Direktor der oIK zu, eine demokratische Kontrolle des Direktoriums muss auch dessen mögliche vollständige oder teilweise Abwahl enthalten.
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#3
Im Grunde stimme ich dem auch zu, jedoch nur durch konstruktive Neuwahl. Sonst braucht es nach der Abwahl abermals einige Wochen, bis der Posten wieder besetzt ist.

Und die Mehrheit muss etwas höher sein. Es kann nicht sein, dass, nur weil sich Mehrheitsverhältnisse leicht verschieben, dann ständig ab- und neugewählt wird.
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#4
Ich bin ebenfalls für eine 2/3-Mehrheit der abgegebenden Stimmen.
Weiter frage ich mich, warum in einer demokratischen Institiution wie der OIK so eine Regelung nicht schon vorher beschloßen wurde, aber nun gut.
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#5
Bin ebenfalls für eine 2/3-Mehrheit, sonst ist die Idee wirklich gut und zu unterstützen.
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#6
Auch ich erachte den Vorschlag als unterstützenswert
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#7
Auch ich kann mich mit der Möglichkeit einer Abwahl oder Neubesetzung der Direktorenposten im Falle der Unzufriedenheit einer Mehrheit der Beiratsmitglieder anfreunden. Zwei Bedingungen würde ich jedoch gern setzen. Einmal sollte wirklich die Abwahl nur mittels Neuwahl eines neuen Direktors möglich sein um kein Amts-Vakuum entstehen zu lassen. Andererseits sollte die Neuwahl zwar auch mit einfacher Mehrheit möglich sein, nur sollte der Antrag dazu von mehr als einem Delegierten gestellt werden müssen. Mein Vorschlag wäre daher vielleicht folgende Formulierung:

3. Jedem Mitglied des Direktoriums kann auf gleichlautenden Antrag von mindestens 3 Delegierten sein Amt entzogen werden, indem der Beirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger für das Amt bestimmt.
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#8
Bin für Herrn Saxburgers Ergänzung.
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#9
Ebenso.
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#10
Nützlich und sinnvoll, ich schließe mich an.
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