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Ich sehe zwei Möglichkeiten, wie man es praktisch durchführen könnte:
1. durch Abwahl und danach eine Neuausschreibung und Neuwahl
oder
2. durch ein konstruktives Mißtrauensvotum
1. hätte den Nachteil, daß es länger dauert und dem Direktorium für mindestens 2 Wochen ein Mitglied fehlt
2. hätte den Nachteil, daß nicht mehrere Kandidaten zur Wahl stünden.
Mir wären 5 Antragsteller auch lieber als 3, da dies mehr Stabilität bedeuten würde. 3 Staaten können sich zu schnell einigen und die Abwahl eines Direktoriumsmitgliedes sollte die absolute Ausnahme sein.
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Man kann aber auch 1 nehmen und so modifizieren, dass der alte solange im Amt bleibt, bis der neue gewählt wurde.
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Man kann aber auch 1 nehmen und so modifizieren, dass der alte solange im Amt bleibt, bis der neue gewählt wurde.
Wer will denn so eine "lame duck" noch im Amt? Dem fehlt doch nach seiner Abwahl jede Legitimation. Ich bin daher auch für ein konstruktives Votum. Insbes. wegen der eh verkürzten Amtszeit des Nachrückers.
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Da hier offensichtlich noch Gesprächsbedarf besteht, eröffne ich die Abstimmung erst morgen
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Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Oberster Hirte
Man kann aber auch 1 nehmen und so modifizieren, dass der alte solange im Amt bleibt, bis der neue gewählt wurde.
Wer will denn so eine "lame duck" noch im Amt? Dem fehlt doch nach seiner Abwahl jede Legitimation. Ich bin daher auch für ein konstruktives Votum. Insbes. wegen der eh verkürzten Amtszeit des Nachrückers.
Ganz ohne ist man auch nicht besser dran. Das konstruktive Votum beinhaltet aber, dass man ja schon jemanden haben muss. Was ist, wenn sich jemand meldet, der erst vom Misstrauen erfährt, wenn es ausgesprochen ist? Kann sich dann ja nicht mehr bewerben.
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Was ist, wenn sich jemand meldet, der erst vom Misstrauen erfährt, wenn es ausgesprochen ist?
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich ...
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Ein konstruktives Mißtrauensvotum wäre auch in meinem Sinne - ich hätte nur nicht erwartet, daß dieser Vorschlag Zuspruch gefunden hätte. In Bezug auf die notwendige Mehrheit schließe ich mich Monsieur Elskamp an.
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Es wäre schön, wenn Sie Ihre verschiedenen Varianten zusammenstellen könnten, damit ich sie in die Abstimmung so einbauen kann.
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Man müßte über folgende Vorschläge abstimmen:
1. grundsätzliche Vorgehensweise
[ ] , indem der Beirat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger für das Amt bestimmt.
[ ] . Im Falle der Abwahl ist das betroffene Amt unverzüglich neu auszuschreiben und neu zu wählen.
1b. Wenn die zweite Variante mehrheitlich gewählt wurde, würde Abstimmung 1b Relevanz erhalten, ansonsten entfallen:
[ ] Der bisherige Amtsinhaber bleibt im Amt bis sein Nachfolger gewählt wurde.
[ ] Die Aufgaben des abgewählten Amtsträgers werden von den anderen Direktoriumsmitgliedern übernommen.
2. benötigte Mehrheit
[ ] die absolute Mehrheit
[ ] 2/3 Mehrheit
3. Anzahl der Antragsteller
[ ] einem
[ ] drei
[ ] fünf
Aus den Ergebnissen müßte man den Text fürs Regelwerk bilden:
3. Jedem Mitglied des Direktoriums kann sein Amt auf Antrag von [Ergebnis 3] Delegierten durch [Ergebnis 2] der gültigen abgegebenen Stimmen des Beirats entzogen werden [Ergebnis 1] [evtl. Ergebnis 1b]
Ist etwas kompliziert, aber aufgrund der vielen Variationsmöglichkeiten vielleicht doch einfacher als alle (18?) Kombinationen der einzelnen Elemente gegeneinander antreten zu lassen.
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Und mit welcher Mehrheit ist dann welcher Mischmasch gewählt?