Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Antrag: Änderung der Geschäftsordnung
#71
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Nebenbei bemerkt: Der Inhalt zählt, nicht die Formulierung.

Ja und Nein. Auch die Formulierung muss passen und den gewollten Inhalt möglichst zweifelsfrei wiedergeben Smile
Zitieren
#72
Ich denke, Sie haben mich verstanden, Monsieur.
Zitieren
#73
Mir gefällt die Formulierung von Herrn Goldmann auch, zumal der Gedanke, die Antragsteller müssten auch einen neuen Kandidaten benennen, dadurch entfällt. So kann sich nach erfolgreicher Antragstellung jeder für das Amt bewerben, der sich dazu berufen oder befähigt fühlt, es auszufüllen.
Zitieren
#74
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Mir gefällt die Formulierung von Herrn Goldmann auch, zumal der Gedanke, die Antragsteller müssten auch einen neuen Kandidaten benennen, dadurch entfällt. So kann sich nach erfolgreicher Antragstellung jeder für das Amt bewerben, der sich dazu berufen oder befähigt fühlt, es auszufüllen.

Tut er nicht, denn der Beirat kann nicht separat abwählen...er kann nur einen neuen wählen mit dessen Amtszeitbeginn der alte automatisch aufhört.

Die Amtszeitverkürzung halte ich für überflüssig, da die Amtszeiten ohnehin schon verschoben sind. Als ehemaliger Exekutiv finde ich das sogar gut, da dann immer ein erfahrenes Direktoriumsmitglied im Team ist.
Zitieren
#75
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
3. Der Beirat kann einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Ein derartiger Neuwahlantrag muss von mindestens 5 Beiratsmitgliedern gestellt werden. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.

Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus.
Zitieren
#76
Die Amtszeitregelung bei Rücktritt wurde extra so eingeführt, weil die Mehrheit wollte, dass die Wahlen immer zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, also das komplette Personal im Block gewählt werden soll. Ich denke, dass der Nachfolger bei Abwahl nicht anders behandelt werden sollte als der Nachfolger nach Rücktritt. Sonst begreift das doch niemand ...
Zitieren
#77
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Mir gefällt die Formulierung von Herrn Goldmann auch, zumal der Gedanke, die Antragsteller müssten auch einen neuen Kandidaten benennen, dadurch entfällt. So kann sich nach erfolgreicher Antragstellung jeder für das Amt bewerben, der sich dazu berufen oder befähigt fühlt, es auszufüllen.
Das ist so falsch. Die Formulierung impliziert IMHO schon, dass der Neuwahlantrag konstruktiv, d.h. unter Nennung des/der Kandidaten gestellt wird. So war es denke ich zumindest intendiert.
Zitieren
#78
Zitat:Die beiden markierten Stellen ergeben meiner Meinung nach einen Pleonasmus.

Sehe ich nicht so.

Wenn man einen Nachfolger wählt, würde für diesen die dreimonatige Amtsdauer gelten.

Wenn man die Zeitspanne jedoch bis zur nächsten regulären Wahl begrenzt, würde die Amtsdauer des Neugewählten 3 Monate minus die Amtsdauer des Abgewählten betragen.

Also nicht doppeltgemoppelt, von einem Pleonasmus ganz zu schweigen.

Dennoch vielen Dank Herr Grimmberg, Sie helfen mir immer wieder, meinen Wortschatz zu erweitern.
Zitieren
#79
Gut, ich habe mich verlesen - klingt komisch, ist aber so. Betrachten Sie den Einwand als gegenstandslos, mesdames et messieurs.
Zitieren
#80
Abgesehen davon besteht die OIK hauptsächlich aus Laien. Eine einfache und bildliche Sprache ist daher wichtig um ewige Diskussionen auszuschließen.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste