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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung
#81
Die jetzt zur Abstimmung gestellte Formulierung mit "abstimmungsberechtigten Vertretern" finde ich mehr als Misslungen. Beiratsmitglieder, Delegierte o.ä. wären Begriffe, die im Rahmen der OIK wenigstens etwas definiert sind. Ich sehe schon den ersten Staubsaugervertreter einen Antrag stellen ...

P.S.: für mich wieder mal ein klarer Fall von Schnellschuss. Warum werden neue Formulierungen nicht mal zur Diskussion gestellt?
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#82
Ich führe nur aus und gehe mal davon aus, dass die in dem Thread eingetragenen dann die endgültigen Anträge sind. Ist jetzt natürlich blöd, aber sollte die Version durchkommen, können Sie sie gerne hinterher ändern lassen.
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#83
Man muss sich ja auch nicht jeden Schuh anziehen. Rolleyes

Angesprochen ist natürlich die Antragstellerin.
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#84
Habe diese Formulierung gewählt, weil genau diese Formulierung schon in der Geschäftsordnung in Bezug auf die Beantragung von geheimen Abstimmungen verwandt wird.
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#85
Zitat:Original von Nara
Habe diese Formulierung gewählt, weil genau diese Formulierung schon in der Geschäftsordnung in Bezug auf die Beantragung von geheimen Abstimmungen verwandt wird.
Da haben Sie (leider) recht. Auch dort gefällt mir aber die Formulierung überhaupt nicht.
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#86
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Nara
Habe diese Formulierung gewählt, weil genau diese Formulierung schon in der Geschäftsordnung in Bezug auf die Beantragung von geheimen Abstimmungen verwandt wird.
Da haben Sie (leider) recht. Auch dort gefällt mir aber die Formulierung überhaupt nicht.
Nun, Sie wissen, wie dies zu ändern ist . . .
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#87
Die Formulierung ist im Gegenteil sogar sehr gelungen. Denn nur abstimmungsberechtigte Vertreter fallen darunter. Das schließt nicht nur Staubsaugervertreter aus, sondern auch Nur-Vorwahl-Delegierte hinsichtlich der Kartenvizedirektoren.
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#88
Zitat:Original von Abdonez
Die Formulierung ist im Gegenteil sogar sehr gelungen. Denn nur abstimmungsberechtigte Vertreter fallen darunter. Das schließt nicht nur Staubsaugervertreter aus, sondern auch Nur-Vorwahl-Delegierte hinsichtlich der Kartenvizedirektoren.
Dann lesen Sie nochmal genauer:
Zitat:"3. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter [...]"

Beantragen kann jeder "Vertreter", lediglich unterstützende Vertreter müssen abstimmungsberechtigt sein. In der örtlichen Vertreterinnung vielleicht? Wink
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#89
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Dann lesen Sie nochmal genauer:

Den Ball spiele ich zurück:

Wenn der erste Vertreter nicht abstimmungsberechtigt sein müsste, dann wären es nicht vier "weitere" abstimmungsberechtigte Vertreter. Wink
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#90
ok, mit dem "weitere" kommen Sie um die Kurve ...
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