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[Reservierungsantrag] Königreich Großgeldern
#21
[Bild: kartegvgenauerug4.png]

Herzogtum Rheinau: Rheinau, Gotha
Fürstentum Geldern-Hartenfels: Stadt Geldern, Reddock
Freistadt Vengard mit Umland: Vengard, Faring
Duchy Rosbeigh-Winterlingen: Rosbeigh, Winterlingen, Hechingen, Sigmaringen
Markgrafschaft Veldoril: Königsburg, Possenhofen, Seltstadt, Münzberg
Vice-Kingdom of Lothian: New Perth
Herzogtum Loisone: Cramont, Plage Biskaya

Zu Rheinau, Geldern-Hartenfels, Rosbeigh-Winterlingen, Veldoril, Lothian und Loisone sind dies jeweils die wichtigsten oder größten Städte.

Geldern beitzt eine Gesamtbevölkerung von ca. 72 Millionen Einwohnern, die so verteilt sind:

Veldoril: ~11.000.000 Einwohner
Winterlingen: ~ 5.000.000 "
Rheinau: ~13.000.000 "
Geldern: ~ 13.000.000 "
Vengard: ~ 3.000.000 "
Loisone: ~ 17.000.000 "
Lothian: ~ 10.000.000 "

Jedem Land ist ein Adliger als Landesherr überstellt, der nur dem Großherzog (bald König) gegenüber verpflichtet ist, er bestimmt die Richtlinien der Politik und sagt, ob es eine Landesverfassung gibt, oder nicht. Während in Rheinau alles beim Herzog liegt, der seinen Kanzler selbst benennt, haben wir in Winterlingen eine sehr demokratische Politik. Auf Bundesebene gibt es ein Zweikammernsystem (Unterhaus und adliges Oberhaus). Genaueres hierzu findet man in der Verfassung.


[so]Das Forum ist zwar auf dem gleichen Server wie Dreibürgen und ich bin in beiden Staaten tätig, aber ich kann reinen Herzens versprechen, und das tu ich auch, dass dies kein heimlicher Erweiterungsantrag ist. Geldern ist ein eigenständiges Land bis auf den Protektoratsteil, aber der musste sein, damit es nicht wieder genau sowas Gleiches wie Dreibürgen ist. Wie Dreibürgen will, der soll auch nach Dreibürgen gehen. ;)[/so]
#22
[so] Jaja, mein Winterlingen wieder... :D
Aber im Duchy of Rosbeigh-Winterlingen gibt es neben Winterlingen auch äußerst bedeutende Städte, in folgender Reihenfolge:
Rosbeigh, Winterlingen, Wellington, Allendale, Hechingen, Sigmaringen. ;) [/so]
#23
Soooooo...

nach kurzer Rücksprache im Direktorium erstmal die gute Nachricht: Dem Reservierungsantrag wird stattgegeben.

Die vielleicht nicht ganz so gute: Bei der Eintragung werden wir strenger sein, was die Kriterien nach § 3 Nr. 3 angeht.

Die Vorschrift erfordert insbesondere, dass die allgemeinen Informationen auf Ihrer Website oder in Ihrem (und nicht in diesem) Forum veröffentlicht werden. Die Informationen sollten auch irgendwie übersichtlich gesammelt sein (und nicht querbeet durchs Forum) und einigermaßen umfassend sein. Das Virtualitätsbekenntnis fehlt auch noch.

Wiegesagt: Bei der Reservierung drücken wir gerne das eine oder andere Hühnerauge zu - bei der Eintragung werden wir § 3 Nr. 3 strenger anwenden.

Aber bis dahin habt Ihr ja auch noch etwas Zeit :)
#24
Habt Dank, die Dinge, die bei ns wohl nciht so gut gelaufen sind, an denen werden wir dann noch arbeiten bis zum Eintragungsantrag und hoffen, dass das dann professioneller ist. ;)
Eine gute Nachricht habe aber auch ich: Die Website wird schon in Angriff genommen. :)


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