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Ich könnt seinen Standpunkt ja sogar verstehen, wenn denn die Kanzlerin irgendwelche Weisungsbefugnisse hinsichtlich der Kartenfrage hätte. Hat sie aber nicht. Wir haben ein Gesetz, dass eine Volksabstimmung verlangt. Und wenn die Löschungsfrist verlängert werden muss, weil es der Kaiser (GF-Befürworter) nicht auf die Reihe kriegt, die Abstimmung zu starten, dann werde ich das gegebenfalls eben in die Wege leiten.
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Du bist von der Kanzlerin ernannt oder nicht?
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Von dieser Kanzlerin? Nein. Ich bin seit Jahren Delegierter.
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Zitat:
Widerruf und Neuantrag
Die Regierung des Gelben Reiches wideruft hiermit den Löschungsantrag und stellt zugleich erneut einen Antrag auf Löschung des Staatsgebietes von den Karten der OIK.
Tsingtao, den 10. Dezember 2006
![[Bild: jia_sen.jpg]](http://www.unionsoft.de/gelbes_reich/images/jia_sen.jpg)
Reichskanzlerin des Gelben Reiches
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Ich werde prüfen, ob das möglich ist. Wenn Sie nämlich den Antrag stellen, dann dürfte der alte reichen.
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Folgendes: Es ist nicht möglich, einen Antrag zurückzuziehen, aber ihn gleichzeitig zu stellen. Die Schritte müssten schon logischerweise nacheinander folgen. Wenn Sie also diese Lächerlichkeit wünschen, so sollten Sie dies genauso handhaben. Ich gebe Ihnen eine Frist von 72 Stunden - ansonsten sehe ich das als eine Art inneren Widerspruch an und muss der Löschung stattgeben.
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Nun mach dich doch nicht lächerlich, indem du dich an solchen Formulierungen hichziehst. Es dürfte doch klar sein, was gewünscht wird.
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Zitat:Original von JoSchu
Nun mach dich doch nicht lächerlich, indem du dich an solchen Formulierungen hichziehst. Es dürfte doch klar sein, was gewünscht wird.
Vizedirektor Abdonez teilt meine Meinung. Damit bist du überstimmt. Und lächerlich macht sich hier höchstens das Gelbe Reich.
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Dann zeig mir nochmal die entsprechende Stelle im Regelwerk, die dir dieses Vorgehen erlaubt.
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Zitat:Original von JoSchu
Dann zeig mir nochmal die entsprechende Stelle im Regelwerk, die dir dieses Vorgehen erlaubt.
Ein Widerspruch sollte eindeutig sein. Ich kann hier keinen erkennen. Nur einen Widerspruch, der sich selbst widerspricht.