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[Antrag] Änderung des Kartenregelwerks ( § 3)
#1
Aus gegebenen Anlass beantrage ich die Abstimmung zur Änderung des Regelwerkes wie folgt


ORIGINAL
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.


Zur Abstimmung / Änderungen rot
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings, reine außenpolitische Aktivität sowie simoff-Threads gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
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#2
"Nationenlistings"? Also bitte, noch sind wir nicht in Anglizismien. Rolleyes
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#3
Zitat:Original von König Wilhelm VII.
"Nationenlistings"? Also bitte, noch sind wir nicht in Anglizismien. Rolleyes
Zustimmung. Die Hoch-Terek'Norsche Standartsprache sollte nicht beschmutzt werden. Rolleyes
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#4
Anstatt schwammiger Negativdefinitionen wäre hier eine Positivdefinition sinnvoller.
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#5
Zitat:Original von James T. Kirk
Anstatt schwammiger Negativdefinitionen wäre hier eine Positivdefinition sinnvoller.

Sehr richtig.
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#6
Na dann bitte ich um einen Vorschlag Ihrerseits, was passenderes ist mir leider noch nicht eingefallen.
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#7
Nationenlisten. Reicht doch auch. Oder Nationenverzeichnisse.
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#8
Stimmt, ausserdem find ich es amüsant, denn das Wort "Nationenlistings" hab ich ja nicht mal erfunden, das stand ja schon vorher drin.
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#9
*so* Ich denke man sollte das in den Sitzungssaal verschieben, Danke *so*


Edit: Sorry, statt Zitat auf Edit geklickt
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#10
Zitat:Original von Ethan Freebush
*so* Ich denke man sollte das in den Sitzungssaal verschieben, Danke *so*
*so*Ich denke, man kann Doppelposts vermeiden. Allerdings werde ich es auch verschieben. Bitte beim nächsten Mal an der richtigen Stelle posten*so*
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