16.12.2006, 14:14
Zitat:Original von Oberster Hirte
Da ist für mich eindeutig, dass die Widerspruchsfrist von neuem beginnt und noch bis zum 10.1 oder sowas läuft. Wo ist das bitte kein Widerspruch?
Diskutieren Sie doch bitte nicht mit mir darüber, was die Reichskanzlerin ihrer eigenen Klarstellung nach gesagt hat.
Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.
Wenn im Restaurant gefragt wird, ob man das Schnitzel mit Pommes oder Kroketten haben will, dann kann man auch nicht sagen "Pommes und Kroketten". Es sei denn, das steht auf der Speisekarte, aber auf unserer Speisekarte, also dem Regelwerk, steht das nicht. Oder der Wirt macht eine kulante Ausnahme, das aber verbietet uns die Präambel des Regelwerks.
Der Wirt wird also nochmal nachfragen, was denn gemeint war. Das hat - um im Bild zu bleiben - der Exekutivdirektor getan und die Reichskanzlerin hat deutlich gesagt, sie möchte die Kroketten.
Alles andere ist doch völlig sachfremd. Ob unser Wirtshausgast zu Hause mit seiner Familie besprochen hat, ob er Kroketten oder Pommes oder vielleicht doch Bratkartoffeln ist, spielt für den Wirt keine Rolle. Wenn man aber der Meinung einiger hier folgt, dass man die nationalen Vorgänge im GR doch berücksichtigen sollte, dann war die Nachfrage an die Reichskanzlerin, was denn nun gilt, erst Recht richtig und notwendig.

