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Zitat:Original von Jean Leroy
Habe ich mich nicht deutlich ausgedrückt?
Zitat:f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
Man kann den Staat auch nur auf dem Papier spalten.
Zitat:8. Allein das Direktorium kann einstimmig beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Und wenn sich ein Direktor querstellt? Und was ist wenn man nur in der ersten Zeit die Spaltung simuliert?
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f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
das kann auch ein sim off post sein.....
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Somit ändere ich die Formulierung:
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht der Kartenkommission nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der beiden Nation
b) URL der Webseiten oder der Foren beider Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
8. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
9. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer absoluten Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Alternativ wäre auch ein neuer Paragraph möglich. Hierbei müssten alle anderen Querverweise berichtigt werden:
Zitat:§7 Staatsteilungen
1. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der beiden Nation
b) URL der Webseiten oder der Foren beider Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
2. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
3. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer absoluten Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Zusätzlich hätte ich noch einen Absatz 10 bzw. 4. für Spaltungsspaltungen:
Zitat:10. Eine Spaltung eines Staates ist nur einmal möglich. Sollte sich ein Teilstaat wieder spalten, so werden beide neue Teilstaaten von der Karte gelöscht und müssen erneut unter normalen Bedingungen eingetragen werden.
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Ich würde es eher so formulieren: "Der Beirat kann mit einfacher Mehrheit...".
Begründung: Eine absolute Mehrheit wird nicht zustande kommen, da noch nicht mal genug aktive Delegierte da sind.
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Zitat:Original von Hilda von Bleichenberg
Ich würde es eher so formulieren: "Der Beirat kann mit einfacher Mehrheit...".
Begründung: Eine absolute Mehrheit wird nicht zustande kommen, da noch nicht mal genug aktive Delegierte da sind.
Zustimmung
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Dann kommt die dritte Überarbeitung wegen der Mehrheit
Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht der Kartenkommission nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
7. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der beiden Nation
b) URL der Webseiten oder der Foren beider Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
8. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
9. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Alternativ wäre auch ein neuer Paragraph möglich. Hierbei müssten alle anderen Querverweise berichtigt werden:
Zitat:§7 Staatsteilungen
1. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der beiden Nation
b) URL der Webseiten oder der Foren beider Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen
2. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
3. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Dann würde ich aber trotzdem gerne Ihre Meinungen über folgenden Absatz hören:
Zitat:Zusätzlich hätte ich noch einen Absatz 10 bzw. 4. für Spaltungsspaltungen:
Zitat:10./4. Eine Spaltung eines Staates ist nur einmal möglich. Sollte sich ein Teilstaat wieder spalten, so werden beide neue Teilstaaten von der Karte gelöscht und müssen erneut unter normalen Bedingungen eingetragen werden.
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Was soll denn der Blödsinn? Wenn sich ein Staat teilt, entstehen daraus zwei neue Staaten. Diese haben logischerweise die gleichen Rechte wie der alte.
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Haben sie das mal gelesen?
... kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein ...
Was ist denn das für eine Formulierung?
Es geht ähnlich weiter - gibt es in Ihrem Land keinen fähigen Juristen, der das ausformulieren könnte?
Außerdem bin ich der Meinung, das da nur die Anrainer Vetorecht haben sollten.
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Ich hätte gern mal eine Begründung - der "gegebene Anlass" genügt mir nicht als inhaltliche Begründung.
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Ich muss mich entschuldigen, ich habe bei meinem letzten Satz nicht richtig aufgepasst.
Richtug ist dass ich befürworte, dass wenn eine solche Regelung erschaffen wird, dass die Spaltung *sim on* erkennbar sein muss und dass allein Nachbarstgaaten ein Vetorecht haben sollen. Der Beirat braucht darüber nicht zu entscheiden