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Zitat:Original von Pietje Ennax
Naja, wenn man sich mal ansieht, wieviele Kolonien in der / den Karten eingetragen sind / waren...
Außerdem wäre zumindest eine Kennzeichnung der Staatenzugehörigkeit wünschenswert.
Teos zu Pizzaros....
Wo ist das Problem?
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Aus RL Gründen hat Dostarusien eine längere Pause gemacht die vor kurzem beendet wirde. Wir waren auf der OIK Karte mit dem Gebiet des Vorgängerstaates, des alten Darusien, verzeichnet. Nun ist mir aber aufgefallen dass unser Land von der Karte gelöscht wurde und der Staat Attekarien nun das Territorium unseres Landes beansprucht. Wie sieht da jetzt die Rechtslage aus?
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Zitat:Original von August Bebel
...
Da würde ich mir keine Sorgen machen.
So wie es momentan aussieht, will uns die OIK und unser potentieller Nachbar Turanien nicht haben - d.h. daß in von mir noch nicht definierbarer Zeit der OIK-Kartenpatz wohl wieder frei werden wird.
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Die OIK hat keinen Einfluss auf die Eintragung. Nur ein begründetes Veto der Vetoberechtigten würde daran hintern.
Und wenn Attekarien den Kartenplatz bekommt, dann muss ich Dostarusien leider enttäuschen, von der Karte gelöscht ist von der Karte gelöscht. Wäre also quasi eine Neueintragung. Da kann man eigentlich nur noch auf Kulanz seitens Attekarien und den Vetoberechtigten Staaten hoffen.
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Mal eine Frage nebenbei: Werden die MN, die auf die GF-Karte gewechselt sind, nicht von der OIK-Karte gelöscht?
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Ein ensprechender Antrag ist schon einmal gescheitert.
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Zitat:Original von Friedrich von Planck
Mal eine Frage nebenbei: Werden die MN, die auf die GF-Karte gewechselt sind, nicht von der OIK-Karte gelöscht?
Nein, manche Staaten wollen auf beiden Karten bleiben und die OIK hat sich bisher immer an die Regel gehalten, daß niemand gegen seinen Willen gelöscht werden kann.
Wer nur auf der GF-Karte sein möchte, muß selber einen Antrag stellen, um von der OIK-Karte gelöscht zu werden.
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Das mit dem "selber einen Antrag stellen" wird ja momentan allgemein missachtet....
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Welches konkrete Beispiel haben Sie für Ihre Aussage, Herr Bolled?
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.