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Eine Tat zählt mehr als Tausend Worte (Thomas Ewald Le Fon)
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Zitat:Original von Arthur Schoppenhauer
Wäre rein rechtlich möglich...
Das halte ich für ausgemachten Unsinn. Die Auffassung, die geltende GO würde es erlauben, dass eine (VL) Person mehrere Posten im Direktorium zugleich besetzt, gehört in das Absurditätenkabinett.
<simoff>Eine RL Person geht natürlich, aber warum auch nicht?</simoff>
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Inwieweit kann der Satz aus der Präambel
So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen.
hier angewandt werden?
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Zitat:Original von Abdonez
Zitat:Original von Arthur Schoppenhauer
Wäre rein rechtlich möglich...
Das halte ich für ausgemachten Unsinn. Die Auffassung, die geltende GO würde es erlauben, dass eine (VL) Person mehrere Posten im Direktorium zugleich besetzt, gehört in das Absurditätenkabinett.
Ich sehe das nicht so.
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Ich sehe das aber auch so, dass sich eine Person auf alle Ämter gleichzeitig bewerben kann, ohne dass die GO etwas dagegen zu setzen hat. Und mit viel Glück könnte er es schaffen für beide Ämter gewählt zu werden.
Allerdings sehe ich darin nichts schlimmes. Schließlich kann sich ein Direktor nicht über die Beschlüsse des Beirates stellen. Also.... what shell´s
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Ja, natürlich, sich
bewerben und
kandidieren kann man selbstverständlich für alle Ämter gleichzeitig. Aber ausüben kann man eben nur eines.
Zitat:1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors.
Das Hauptpersonal besteht also aus drei Personen. Sie (Plural!) bilden das Direktorium.
Nirgendwo sonst als in den Micronations erlebe ich es häufiger, dass Leute - um Ihrer Eigenwilligkeit Willen? - mutwillig Grundschulkenntnisse im Textverständnis außer Acht lassen.
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Muss Sie hier auf die Personen oder die Posten bezogen sein?
Nur weil hier Sie steht muss es nicht heißen, dass es mehrere Personen sind oder sein müssen - ich glaube das wird auch SimOff bei einer Klage niemals durchgehen
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Zitat:Original von Jean Leroy
Muss Sie hier auf die Personen oder die Posten bezogen sein?
Nur weil hier Sie steht muss es nicht heißen, dass es mehrere Personen sind oder sein müssen - ich glaube das wird auch SimOff bei einer Klage niemals durchgehen 
Sie erreichen hiermit fast das Niveau von Monsieur von Fipsenstein alias Madame Ikea - Ihre Behauptung ist ja einfach nur schwachsinnig. In der Geschäftsordnung ist eindeutig nicht von Ämtern, sondern Personen die Rede. Wer das nicht begreift, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
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Der Wortlaut den Sie zitieren besagt nichts von PERSONEN! . Mann kann es auslegen wie man will; da kein eindeutiger Bezug dazu gegeben ist ob Ämter oder Personen gemeint sind. Um das ein für alle mal zu klären sollte man gegebenfalls den Wortlaut anpassen
*so außerdem sind wir hier sim on

so*
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Woher glauben Sie stammt das Wort P - E - R - S - O - N - A - L?
Im übrigen kann man doch "Sie" schon denklogisch nicht auf Ämter beziehen, die sich auf einer Person vereinen. Wie soll denn jemand mit sich selbst das Direktorium bilden und der Exekutivdirektor es leiten? Das würde ja schon Schizophrenie im fortgeschrittenen Stadium voraussetzen...