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Xinhai
#1
Ich würde gerne wissen, weshalb das Direktorium zu dem Schluß kommt, man könne eine Gebietsteilung nicht vornehmen, im Kartenregelwerk ist nichts entgegenstehendes angeführt, es ist dazu lediglich keine Regelung getroffen worden. Es ist doch vollkommen klar, daß zwei Länder die vorher einen Kartenplatz geteilt haben und eine gemeinsame Simulationsgeschichte besitzen den bestehenden Kartenplatz teilen lassen und sich nicht eines der Länder an einer vollkommen anderen Stelle ansiedelt. Weizterhin denke ich, daß Anspruch auf eine Begründung besteht.
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#2
Gebietsteilung wurde auch im Falle "Tauroggen/Polanien" verweigert.
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#3
Sie haben es erkannt - es gibt keine Regel dazu - deshalb ist die Maßnahme nicht möglich.
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#4
Es ist völlig unproblematisch, es wird kein neuer Kartenplatz verschlissen, es gibt also keinen vernünftigen Grund das abzulehnen. RL gibt es auch nicht zu jedem Sachverhalt die passende Rechtsvorschrift.
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#5
Aus dem Kartenregelwerk:

Zitat:Präambel

Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schikane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.

Reicht das als Begründung?
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#6
Genau, es gilt hier nicht das "Was nicht verboten ist, ist erlaubt."...
Am Falle von Tauroggen/Polanien zeigt sich deutlich, dass auch Xinhai sich nicht abtrennen kann.
Dies ist auch richtig und wichtig so, denn sonst könnten Staaten sich mehrere Stimmen erschleichen...

Ausserdem: Wenn es getrennt eingezeichnet sein soll, so löscht Dostarusien und tragt es von neuem ein, insofern keine Vetos befürchtet werden...
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#7
Zitat:Reicht das als Begründung?

Ja und zwar, daß das Regelwerk ein ziemlicher Murx ist.
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#8
Das ganze wurde mit Bedacht so gemacht.
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#9
Es ist sehr viel Bürokratie

Wäre doch gut wenn Dostarusien dem zustimmt und dann wärs möglich.
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#10
Zitat:Original von Alva Amalia Ikea
Das ganze wurde mit Bedacht so gemacht.

Mit Bedacht? Es kann doch nicht sein, daß das regelwerk nicht einmal den Sachverhalt einer Staatsteilung abdeckt?
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