Natürlich bin ich in dieser Angelgenheit befangen, aber das sind andere in gewisser Weise ja auch.

Die Frage ist also ob dieser Antrag auf eine Revision durch den Beirat berechtigt ist, oder nicht, ich persönlich denke nicht.
Zitat:3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
Ich werte das Regelwerk, insbesondere obigen Auszug wie folgt.
1. Jeder Vetostaat ist natürlich zu einem Veto berechtigt.
2. Über die Befürwortung, bzw. Verneinung dieses Veto entscheidet das Direktorium der OIK.
3. Die Entscheidung ist zu begründen und bindend für alle Beteiligten.
Gerade letzter Punkt sagt aus meiner Sicht alles was es zu sagen gibt.
Die Entscheidung muss begründet werden, allerdings steht da nicht das sie zur vollsten Zufriedenheit aller begründet werden muss. Begründet heißt hier nur das man sich zur Entscheidung äußern soll und das hat das Direktorium auch gemacht. Auch steht das diese Entscheidung dann bindend ist, wenn der Beirat also eine Revision anstreben dürfte, dann wäre die Entscheidung ja nicht bindend und es müsste da geschrieben stehen das der Beirat ggf. eine Revision anstreben kann.
Davon steht in diesem Regelwerk nichts.
Zu Punkt 1 also ganz klar, nein, der Beirat ist für eine Revision gemäß der Kartenregeln nicht berechtigt, davon steht da nichts.
Zu Punkt 2 ist es ganz klar, zumal wir ja noch gar nicht auf der Karte sind.
Zu Punkt 3 kann ich auch nur sagen, dass dieser mit den derzeitigen Regeln nicht vereinbar ist.
Zitat:2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten
Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Im besagten Paragraphen ist keine Rede von einer Revision durch den Beirat und laut dieses Paragraphen ist es nicht "erlaubt" das Regelwerk abzuändern wenn hierdurch ein anderer "Grund" als die besagten Gründen "erschaffen" werden.
Auch eine Abänderung dieses Paragraphen um eine Änderung zu ermöglichen ist laut dieses Paragraphen nicht zulässig.
Punkt 3 ist also eigentlich nicht diskussionswürdig.
Mein Fazit ist klar, alle drei Punkte sind nicht durchführbar, zumindest nicht wenn die OIK selbst Wert auf die Wertschätzung der eigenen Regeln legt.
Ich danke Ihnen.