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Antrag zur Nichtanerkennung der Vetoabweisung des Direktoriums
#31
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
[...] wir hatten einen Grimmberg.

Sie schaffen es ja nicht einmal auch nur ein einziges Beispiel dafür anzubringen, weshalb an meinem Verstande zu zweifeln sei.

EDIT: Quote-Tag
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#32
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
[...] wir hatten einen Grimmberg.

Sie schaffen es ja nicht einmal auch nur ein einziges Beispiel dafür anzubringen, weshalb an meinem Verstande zu zweifeln sei.

EDIT: Quote-Tag
Überheblichkeit, nicht angemessene Reaktion auf Beiträge im Forum, Takt- und Respektlosigkeit, Ignoranz, Machtmissbrauch als Kartenzeichner. Schon spontan kommt mir bei Ihnen einiges in den Sinn ...
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#33
Wenn Sie die Welt wider aller Realitäten so sehen wollen, dann werde ich nicht versuchen, Sie daran zu hindern - es wäre sinnlos. Ich würde da wohl gegen eine Wand reden. Frei nach "Home Improvement": Mit einem Frosch kann man nicht über das Meer reden und mit einem Schmetterling nicht über den Winter.
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#34
Bevor wir hier weiter zur grundsätzlichen Konzeption der OIK-Karte diskutieren, möchte ich doch bitten, dass wir betreffend des Antrags des Schahtums Futuna weiter kommen.

Da es um die Verfahrensweise im Falle einer Vetoabweisung durch das Direktorium und die Möglichkeit von Beiratsentscheidungen zu konkreten Kartenverfahren keine Einigung unter den Delegierten gibt, möchte ich dem Beirat eine kombinierte Abstimmung zum gesamten Komplex vorschlagen Diese sollte meiner Ansicht nach aus 3 Fragen bestehen.

1. Ist der Beirat nach den derzeitigen Regelungen im Kartenregelwerk und der Geschäftsordnung berechtigt, gefällte Entscheidungen des Direktoriums per Beschluss zu revidieren?

Im Falle einer Bejahung von Frage 1:

2. Soll die Entscheidung des Direktoriums vom 02.04.2007 über die Zurückweisung des Vetos des Kirchenstaats gegen die Eintragung der Konföderierten Staaten von Neu Babylon aufgehoben, Neu Babylon wieder von der Karte gelöscht und dem Vertreter der Konföderation der Delegiertenstatus wieder entzogen werden?

Im Falle einer Verneinung von Frage 1:

3. Soll in das Kartenregelwerk eine Regelung aufgenommen werden, welche die Aufhebung einer Entscheidung des Direktoriums nach § 7 (3) des Kartenregelwerks durch Beschluss des gesamten Beirats ermöglicht?
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#35
Frage 3 kann eigentlich unabhängig von Frage 2 gestellt werden, oder?
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#36
Nun wenn der Beirat mehrheitlich der Auffassung sein sollte, dass es im Rahmen des jetzigen Regelwerks bereits ein Revisionsrecht des Beirats für Entscheidungen des Direktoriums gibt, bräuchte das Regelwerk nicht angepasst werden und ein Beschluss nach Frage 3 wäre entbehrlich.

Also sollte Frage 3 erst dann zur Entscheidung anstehen, wenn das Revisionsrecht im derzeitigen Regelwerk verneint wird.
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#37
Warum wurde ursprünglich das Direktorium und nicht der Beirat mit Vetofragen betraut?
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#38
Natürlich bin ich in dieser Angelgenheit befangen, aber das sind andere in gewisser Weise ja auch. Wink Die Frage ist also ob dieser Antrag auf eine Revision durch den Beirat berechtigt ist, oder nicht, ich persönlich denke nicht.

Zitat:3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
Ich werte das Regelwerk, insbesondere obigen Auszug wie folgt.

1. Jeder Vetostaat ist natürlich zu einem Veto berechtigt.
2. Über die Befürwortung, bzw. Verneinung dieses Veto entscheidet das Direktorium der OIK.
3. Die Entscheidung ist zu begründen und bindend für alle Beteiligten.

Gerade letzter Punkt sagt aus meiner Sicht alles was es zu sagen gibt.

Die Entscheidung muss begründet werden, allerdings steht da nicht das sie zur vollsten Zufriedenheit aller begründet werden muss. Begründet heißt hier nur das man sich zur Entscheidung äußern soll und das hat das Direktorium auch gemacht. Auch steht das diese Entscheidung dann bindend ist, wenn der Beirat also eine Revision anstreben dürfte, dann wäre die Entscheidung ja nicht bindend und es müsste da geschrieben stehen das der Beirat ggf. eine Revision anstreben kann.

Davon steht in diesem Regelwerk nichts.

Zu Punkt 1 also ganz klar, nein, der Beirat ist für eine Revision gemäß der Kartenregeln nicht berechtigt, davon steht da nichts.

Zu Punkt 2 ist es ganz klar, zumal wir ja noch gar nicht auf der Karte sind. Big Grin

Zu Punkt 3 kann ich auch nur sagen, dass dieser mit den derzeitigen Regeln nicht vereinbar ist.

Zitat:2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. genannten
Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
Im besagten Paragraphen ist keine Rede von einer Revision durch den Beirat und laut dieses Paragraphen ist es nicht "erlaubt" das Regelwerk abzuändern wenn hierdurch ein anderer "Grund" als die besagten Gründen "erschaffen" werden.

Auch eine Abänderung dieses Paragraphen um eine Änderung zu ermöglichen ist laut dieses Paragraphen nicht zulässig.

Punkt 3 ist also eigentlich nicht diskussionswürdig.

Mein Fazit ist klar, alle drei Punkte sind nicht durchführbar, zumindest nicht wenn die OIK selbst Wert auf die Wertschätzung der eigenen Regeln legt.

Ich danke Ihnen.
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#39
Zitat:Original von Attila Saxburger
1. Ist der Beirat nach den derzeitigen Regelungen im Kartenregelwerk und der Geschäftsordnung berechtigt, gefällte Entscheidungen des Direktoriums per Beschluss zu revidieren?

Im Falle einer Bejahung von Frage 1:

2. Soll die Entscheidung des Direktoriums vom 02.04.2007 über die Zurückweisung des Vetos des Kirchenstaats gegen die Eintragung der Konföderierten Staaten von Neu Babylon aufgehoben [...] werden?

Man denke dann aber auch daran, daß jedes abgelehnte Veto seit Bestehen der OIK rückwirkend durch den Beirat revidiert werden kann. Man darf diesen Beschluß nicht nur auf Neu Babylon anwenden.

Wenn festgestellt wird, daß der Beirat ein abgelehntes Veto revidieren darf und ein Staat rückwirkend gelöscht werden darf, muß es auch möglich sein, andere Staaten rückwirkend zu löschen. Es kann nicht angehen, daß man ein Gesetz nur auf Neu Babylon anwendet. Wenn vor 8 Jahren also ein Staat ein Veto gegen Bananaworld eingelegt hat, daß vom direktorium abgelehnt wurde, dann muß nun der Beirat über das Veto neu entscheiden - wenn der Vetostaat das so will. Und wenn Bananaworld dann nach 8 Jahren gelöscht wird.

Bananaworld war nur ein Beispiel, weil es schon so Uralt ist.
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#40
*so*Ich bin im Osterurlaub und habe keine Zeit, mich genauer mit der OIk zu beschäftigen. Ich bitte daher, noch mindestens eine Woche zu warten, herzlichen Dank.*so*
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