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Antrag auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon
Zitat:Original von Diktatus Marius


Aber zurück zur Ernsthaftigkeit.

Das Vertreterproblem ist eine innere Angelegenheit der DUR.
Daher würde ich sagen, dass man den Antrag so lange ruhen lässt, bis es eine Regelung innerhalb der DUR gibt.

Dafür ist die OIK nun wirklich nicht zuständig.

Da hat der Kollege aus Turanien allerdings Recht...
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Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Diktatus Marius
Daher würde ich sagen, dass man den Antrag so lange ruhen lässt, bis es eine Regelung innerhalb der DUR gibt.

Dafür ist die OIK nun wirklich nicht zuständig.
Man HAT aber den Antrag schon gebilligt - bin mir momentan nicht mal sicher ob sich das ohne erneutes brechen der Regeln überhaupt aufheben läßt.

Es ist kein Kartenzeichner da, daher liegt der Antrag eh erstmal nur rum. Dann können wir auch mit dem dumm rumlabern aufhören, bis Ratelon nun widerspricht oder nicht.
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Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Diktatus Marius
Daher würde ich sagen, dass man den Antrag so lange ruhen lässt, bis es eine Regelung innerhalb der DUR gibt.

Dafür ist die OIK nun wirklich nicht zuständig.
Man HAT aber den Antrag schon gebilligt - bin mir momentan nicht mal sicher ob sich das ohne erneutes brechen der Regeln überhaupt aufheben läßt.

Mir stellt sich jedoch die Frage ob diese Billigung überhaupt legal war.
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Oberster Hirte
Also warten wir auf eine abschließende Entscheidung aus Ratelon. Es gibt im Moment sowieso keinen aktiven Kartenzeichner, oder? Dann können wir auch noch warten ohne dass jemand behaupten kann wir wollten was in die Länge ziehen.
Wie? Was? ERST trifft das Direktorium eine Entscheidung und DANN warten wir auf die Entscheidung Ratelons - irgendwie habe ich Probleme mit der Reihenfolge...

Eben hast du selbst die Wiederspruchsfrist zitiert. Sollte Ratelon vor dem Antrag widersprechen?
Wie? Was? Der Antrag wurde mitsamt den es gibt kein Widerspruchsrecht vom Direktorium gebilligt. Ratelon kann demnach gar keinen Einspruch mehr erheben. Denn das Widerspruchsrecht wurde ja aufgehoben.
Meiner Meinung nach muß der Antrag gestellt werden, dann wird 30 tage gewartet und dann darf der üpberhaupt erst entschieden werden. SO sind die Regeln, die 30 Tage hat man hier in den Wind geschrieben...
Wenn der genehmigte ANtrag jetzt wieder aufgehoben wird macht sich das Direktorium noch lächerlicher als die sich schon gemacht haben.

Ließt hier keiner was die entschieden haben:

"das Direktorium der OIK hat entschieden, diesem Antrag stattzugeben.
Ihre Legitimation für den Freistaat Freistein wird vom Direktorium anerkannt.
Da Sie auf das einmonatige Widerspruchrecht verzichten, wird der Freistaat Freistein mit sofortiger Wirkung von der OIK-Karte gelöscht. Ich bitte den Kartographen um die Löschung des Gebietes."

Ratelon hat NICHTS mehr dazu zu melden laut Direktorium.
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Was offenbar von Stani angezweifelt wird. Er hat nen Eilantrag gestellt, den könnte man genausogut abwarten. Aber nein, es muss ja hier weiter gestritten werden. Kindergarten Rolleyes
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Zitat:Original von Diktatus Marius
Hier geht es nur um Karten. Das ist die OIK. Nicht die OIG (Organisation für internationalen Geschlechtsverkehr)!!! Tongue

Vielleicht wäre eine Umbenennung ja wünschenswert, wieviele hier schon rum machen Wink
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Deshalb auch der Eilantrag Freilands ... Kollege Tacitus...oder?
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Nein, GoldmannWink
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Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Oberster Hirte
Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Oberster Hirte
Also warten wir auf eine abschließende Entscheidung aus Ratelon. Es gibt im Moment sowieso keinen aktiven Kartenzeichner, oder? Dann können wir auch noch warten ohne dass jemand behaupten kann wir wollten was in die Länge ziehen.
Wie? Was? ERST trifft das Direktorium eine Entscheidung und DANN warten wir auf die Entscheidung Ratelons - irgendwie habe ich Probleme mit der Reihenfolge...

Eben hast du selbst die Wiederspruchsfrist zitiert. Sollte Ratelon vor dem Antrag widersprechen?
Wie? Was? Der Antrag wurde mitsamt den es gibt kein Widerspruchsrecht vom Direktorium gebilligt. Ratelon kann demnach gar keinen Einspruch mehr erheben. Denn das Widerspruchsrecht wurde ja aufgehoben.
Meiner Meinung nach muß der Antrag gestellt werden, dann wird 30 tage gewartet und dann darf der üpberhaupt erst entschieden werden. SO sind die Regeln, die 30 Tage hat man hier in den Wind geschrieben...
Wenn der genehmigte ANtrag jetzt wieder aufgehoben wird macht sich das Direktorium noch lächerlicher als die sich schon gemacht haben.

Ließt hier keiner was die entschieden haben:

"das Direktorium der OIK hat entschieden, diesem Antrag stattzugeben.
Ihre Legitimation für den Freistaat Freistein wird vom Direktorium anerkannt.
Da Sie auf das einmonatige Widerspruchrecht verzichten, wird der Freistaat Freistein mit sofortiger Wirkung von der OIK-Karte gelöscht. Ich bitte den Kartographen um die Löschung des Gebietes."

Ratelon hat NICHTS mehr dazu zu melden laut Direktorium.

Aber das Direktorium kann sich nicht einfach über das Regelwerk hinwegsetzen. (Gut es hat es vielleicht getan)
Daher ist die Entscheidung auch kaum wirksam. Ich habe mich mehr oder weniger "Stani" angeschlossen. Also zumindest aussetzen sollte man das Verfahren.
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Zitat:Original von Madonna Ritchie-Letsrock
Zitat:Original von Diktatus Marius
Hier geht es nur um Karten. Das ist die OIK. Nicht die OIG (Organisation für internationalen Geschlechtsverkehr)!!! Tongue

Vielleicht wäre eine Umbenennung ja wünschenswert, wieviele hier schon rum machen Wink

Ich mache nicht rum (das würde man merken Tongue)
Wir diskutieren nur.
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