10.11.2005, 20:05
Als Delegierter der Republik Freiland beantrage ich hiermit eine Abstimmung des Beirats über die vom Direktorium beschlossene Anerkennung des Antrags auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon.
Begründung: dem Antrag wurde vom Direktorium entgegen der vom Beirat beschlossenen Regeln stattgegeben. Und dies bei vollem Wissen der gültigen Regeln.
Beispielhaft sei genannt:
- der Antragsteller ist nicht Delegierter eines Mitgliedsstaates der OIK und somit nicht legitimiert, einen entsprechenden Antrag zu stellen
- der rechtmässige Delegierte der DU Ratelon wurde nicht gehört
- Landesteile von Mitgliedsstaaten können nicht eigenmächtig über die Teillöschung des Staatsgebietes entscheiden. Dieses Recht hat einzig und alleine der Mitgliedsstaat als Gesamtheit.
- die Schutzfrist von 30 Tagen wurde trotz der vom Beirat gewählten eindeutigen Formulierung in den Kartenregeln nicht gewährt. Die Begründung "Da Sie auf das einmonatige Widerspruchrecht verzichten" ist schlicht inakzeptabel. Soll diese Regelung doch genau die Bürger vor übereifrigen Repräsentanten schützen, die hier irgendwelche Anträge stellen. Da kann man sich ja wohl kaum darauf zurückziehen, dass der übereifrige Repräsentant auf das Widerspruchsrecht verzichtet.
- das Direktorijum hat sich mit seiner Entscheidung klar gegen den eindeutig geäusserten und in dem Kartenregelwerk der OIK manifestierten Willen des Beirats gestellt. Dies ist nicht akzeptabel.
Ich beantrage ein Aussetzen der Entscheidung des Direktoriums und ein demokratisches Votum des Beirats.
Begründung: dem Antrag wurde vom Direktorium entgegen der vom Beirat beschlossenen Regeln stattgegeben. Und dies bei vollem Wissen der gültigen Regeln.
Beispielhaft sei genannt:
- der Antragsteller ist nicht Delegierter eines Mitgliedsstaates der OIK und somit nicht legitimiert, einen entsprechenden Antrag zu stellen
- der rechtmässige Delegierte der DU Ratelon wurde nicht gehört
- Landesteile von Mitgliedsstaaten können nicht eigenmächtig über die Teillöschung des Staatsgebietes entscheiden. Dieses Recht hat einzig und alleine der Mitgliedsstaat als Gesamtheit.
- die Schutzfrist von 30 Tagen wurde trotz der vom Beirat gewählten eindeutigen Formulierung in den Kartenregeln nicht gewährt. Die Begründung "Da Sie auf das einmonatige Widerspruchrecht verzichten" ist schlicht inakzeptabel. Soll diese Regelung doch genau die Bürger vor übereifrigen Repräsentanten schützen, die hier irgendwelche Anträge stellen. Da kann man sich ja wohl kaum darauf zurückziehen, dass der übereifrige Repräsentant auf das Widerspruchsrecht verzichtet.
- das Direktorijum hat sich mit seiner Entscheidung klar gegen den eindeutig geäusserten und in dem Kartenregelwerk der OIK manifestierten Willen des Beirats gestellt. Dies ist nicht akzeptabel.
Ich beantrage ein Aussetzen der Entscheidung des Direktoriums und ein demokratisches Votum des Beirats.

