Zitat:Original von Faantir Gried
Dürfte ich erfahren, auf welcher Grundlage dieser Antrag gestellt wird, Herr Goldmann? Nur um die Formalia zu achten.
Natürlich.
Grundlage ist meine Mitgliedschaft im Beirat der OIK als Delegierter der Republik Freiland und die Verzeichnung der Republik Freiland auf dem Nordkontinent der Karte der OIK.
Es gilt nach GO
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten und Staaten mit internationaler Vorwahl haben das recht, einen stimmberechtigten Vertreter in
den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach
Artikel 2 (1).
3. Der OIK-Beirat ist berechtigt, in Fragen dieser Geschäftsordnung abzustimmen.
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.
Bei dem Punkt der fehlenden Mitgliedschaft eines Gebildes Freistein in der OIK handelt es sich um eine Frage der Geschäftsordnung (Punkt 3), bei der Frage der irregulären Löschung eines Teils der DUR ohne Einräumung der nach Kartenregelwerk verpflichtenden 30tägigen Schutzfrist handelt es sich um eine Kartenregelfrage (Punkt 4).
Desweiteren regelt die GO die erforderlichen Mehrheiten.
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.
Hier relevant also Punkt 3.
Die Verbindlichkeit des Kartenregelwerkes (auch) für das Direktorium ergibt sich aus §1 der Kartenregeln
Zitat:2. Diese Regeln gelten verbindlich für die Eintragung und die Bearbeitung der Gesamtkarte.
Der Vorgang der Löschung von der Karte ist geregelt in
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
[...]
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
[...]
Und über allem Regelwerk der OIK hat der Beirat die Präambel gesetzt
Zitat:Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schickane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeina Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Bewusst hat der Beirat auch hier das Direktorium explizit genannt um Missbrauchsversuchen vorzubeugen.
Die kompletten Texte der GO und der Kartenregeln sind jeweils im Archiv der OIK einsehbar.