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neues Regelwerk (?)
#1
Zitat:§9 Teillöschung eines Staates
1. Ein Staat darf einen Teil seines Gebietes löschen lassen.
2. Dazu stellt der Delegierte einen Antrag.
3. Es wird eine 30-Tägige Schutzfrist gewährt.
4. Ob und wie diese Löschung simuliert wird, bleibt dem Staat überlassen.

Was meinen sie zu diesem Vorschlag?
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#2
Ich denke eher, dass man das über den gleichen Weg wie die Gebietserweiterung regeln sollte. Also überall Gebietsveränderung o.ä. statt -erweiterung.
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#3
Ist es dann sinnvoll, wenn ein Staat bei einer Gebietsverkleinerung ein Veto-Recht hätte?

Da müssen schon zwei unterschiedliche Artikel her.
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#4
Wäre nicht schlimm wenn ein Staat bei einer Verkleinerung Vetorecht hätte, denn das Veto müsste ja begründet sein. Die Form ist das einzige was verändert wird, Form an sich ist aber kein anerkannter Vetogrund.
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#5
Die Änderung innerhalb des Regelwerkes von "Gebietserweiterung" auf "Gebietsveränderung" halte ich auch für sinnvoll. So werden alle Möglichkeiten einbezogen und das mit sehr geringem Aufwand.
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#6
Darf ich an dieser Stelle mal fragen, warum es überhaupt so
etwas wie ein Veto in einer Kartenfrage gibt?

Gibt es da einen tieferen Sinn?
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#7
Ja, ich denke schon. Z. B., dass nicht ein Eismeer an eine Wüstenregion grenzt, weil das klimatisch nicht funktionieren kann.

Auch der geschichtliche Hintergrund spielt ab und an eine Rolle, wobei ich zugeben muss, dass ich mich damit bislang noch nicht näher beschäftigt hatte, bis auf die "Geschichte" rund um Attekarien. Sie wissen schon, die Einnahme des ehemaligen Platzes von Barqueswi. Aber das haben wir ja bestens gelöst bekommen, nicht wahr. Wink
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#8
Zitat:Original von Friederike Fresse
Darf ich an dieser Stelle mal fragen, warum es überhaupt so
etwas wie ein Veto in einer Kartenfrage gibt?

Gibt es da einen tieferen Sinn?
Um in Streitfragen einen Weg zu haben, der das Gemeinschaftsprojekt OIK zusammenhält. Die Karte soll ja neben den (berechtigten) Eigeninteressen des eingetragenen Staates auch die Interessen der anderen Teilnahmestaaten auf der Karte wiederspiegeln.

Das kann man entweder durch Diktatur, ein durchgeknalltes Direktorium oder durch ein demokratisch festgelegtes allgemeingültiges Verfahren, was nicht einzelfallbezogen eingerichtet wurde, erreichen. Bei der OIK ist dieses Verfahren eigentlich das Vetorecht. Zumindest, wenn die leitenden Persönlichkeiten im Direktorium das Regelwerk respektieren.
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#9
Dieses Vetorecht ist in meine Augen aber rein demokratisch betrachtet ebenso fragwürdig, da große Teile der Mitwirkenden an diesem Kartenprojekt keine Einflußmöglichkeit haben.

Warum wurde damals nicht eine volldemokratische Abstimmung in einer OIK-Delegierten-Vollversammlung in Betracht gezogen?
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#10
Zitat:Original von Flavian Bolled
Ist es dann sinnvoll, wenn ein Staat bei einer Gebietsverkleinerung ein Veto-Recht hätte?

Da müssen schon zwei unterschiedliche Artikel her.
Sehe ich nicht so.

Nehmen wir mal den hypothetischen Fall, dass irgendein Land an seiner Grenze an 100 Stellen sein Gebiet um 1 Pixel verkleinert. Diese "Sprenkelkarte" sollte man verhindern. Denn welche 100 Staaten würden sich auf dem freigewordenen Pixel niederlassen?
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