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Ich dachte, die Imageshackbilder stünden als eine Art Galerie jedem zur Verfügung. Ist scheinbar nicht so. Dann hast du natürlich Recht.
EDIT: Doch, es gibt da eine Suchfunktion für hochgeladene Bilder. Nun kann mir der Herr nicht sofort vorwerfen, was wissentlich geklaut zu haben. Ich glaube, damit gewinnt man vor der Generalabmahnung eine Hinweisabmahnung. Er wird ja nicht gleich meine IP von Imageshack aus Verdacht herausfinden lassen. Das wäre doch ein recht hohes finanzielles Risiko.
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Zitat:Original von Nr.1
Ich dachte, die Imageshackbilder stünden als eine Art Galerie jedem zur Verfügung. Ist scheinbar nicht so. Dann hast du natürlich Recht.
EDIT: Doch, es gibt da eine Suchfunktion für hochgeladene Bilder. Nun kann mir der Herr nicht sofort vorwerfen, was wissentlich geklaut zu haben. Ich glaube, damit gewinnt man vor der Generalabmahnung eine Hinweisabmahnung. Er wird ja nicht gleich meine IP von Imageshack aus Verdacht herausfinden lassen. Das wäre doch ein recht hohes finanzielles Risiko.
Wer für ein Brötchenbild 700 € haben will, der schreckt auch vor so einem Aufwand nicht zurück. Zudem ich heute in einem anderen Forum sogar gelesen habe, dass derjenige sogar darauf besteht, dass die Klage in Hamburg durchgeführt wird und nicht in Frankfurt, wo die Rechtsverletzung erfolgt ist. (Prozess müsste rein vom Gesetz her nämlich in Frankfurt erfolgen) Wenn dem das Gericht noch Recht gibt, dann kann man nur sagen, irgendwas läuft falsch im Rechtsstaate Deutschland.
Edit: Zu dem meine Meinung ist, wer Bilder veröffentlich und diese nicht direkt mit Copyright versieht, stimmt einer weiteren Verbreitung und Nutzung zu. Es wäre ein leichtes Irgendwo ein Copyright im Bild unterzubringen. Selbst in den Bildeigenschaften wäre es möglich.
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Die IP kann nur die Staatsanwaltschaft mit richterlichen Beschluß bekommen. Und die werden sich bei der 100sten Anzeige nicht selber fragen, ob da nicht ein Missbrauch vorliegt. Zudem ist es wenig lukrativ, da eine Anzeige aufgeben Zeit kostet und die verdienten Gelder ein bischen geringer ausfallen würden.
Am 22.8. wird von dem Kochbuch ein Fall in Hamburg verhandelt. Mal sehen, was da raus kommt. Da geht es nämlich um die Verwendung eines Bildes in einem Forum für die der Forenbetreiber verknackt wurde.
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Wo wir gerade beim Thema sind, ein anderes, ähnliches Thema. Habt Ihr auch alle eure Webseiten in der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet? Sonst gibt es bis zu 10.000 Euro Strafe.
Zitat:Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
§ 16 Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern.
§ 15 Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
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Zitat:Ich würde sagen wir (alle sagen wir 70 Hardcore-MN-Spieler) treffen uns morgen alle an irgendeinem Ort, gehen zu dem nach Hause und machen dem mal Feuer unter dem Hintern....
Ascanius Divus die Idee find ich nicht schlecht 
Imageshack könnt man machen, aber ich habe da auch noch eine Idee: Man fotografiert einfach selbst ein Bild mit Essen, schreibt unten ins Bild "Geklaut bei marions-kochbuch.de". Der Schriftzug muss aber Teil des Bildes sein. Und wenn dann der Anwalt mit Abmahnung kommt, kriegt er selbst eine wegen unrechtmäßigen Abmahungen und wird in den Boden geklagt.
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Zitat:Original von Nr.1
Wo wir gerade beim Thema sind, ein anderes, ähnliches Thema. Habt Ihr auch alle eure Webseiten in der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet? Sonst gibt es bis zu 10.000 Euro Strafe. 
Zitat:Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG)
§ 16 Ablieferungsverfahren
Die Ablieferungspflichtigen haben die Medienwerke vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet unentgeltlich und auf eigene Kosten binnen einer Woche seit Beginn der Verbreitung oder der öffentlichen Zugänglichmachung an die Bibliothek oder der von dieser benannten Stelle abzuliefern.
§ 15 Ablieferungspflichtige
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Die Sache hat wohl einen Hacken, die Webseiten sind nicht unbefristet benutzbar. Gelöscht ist gelöscht, zudem die meisten Webseiten nicht in den Suchmaschinen aufgeführt sind oder sehr weit unten. (Zumindest ist es bei den meinigen so der Fall) Von daher ist das eher ein Versuch von Dir, die Leute zu verärgern
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Zitat:Original von Jan Flevoland
Zitat:Ich würde sagen wir (alle sagen wir 70 Hardcore-MN-Spieler) treffen uns morgen alle an irgendeinem Ort, gehen zu dem nach Hause und machen dem mal Feuer unter dem Hintern....
Ascanius Divus die Idee find ich nicht schlecht 
Imageshack könnt man machen, aber ich habe da auch noch eine Idee: Man fotografiert einfach selbst ein Bild mit Essen, schreibt unten ins Bild "Geklaut bei marions-kochbuch.de". Der Schriftzug muss aber Teil des Bildes sein. Und wenn dann der Anwalt mit Abmahnung kommt, kriegt er selbst eine wegen unrechtmäßigen Abmahungen und wird in den Boden geklagt.
Für wie Naiv hältst Du die eigentlich?
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Irgendein Minderjähriger von uns könnte sowas sagen wie "Er sagte, wenn ich sein sexuelles Angebot annähme, würde er die Klage zurückziehen" oder sowas
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Zitat:Original von Ascanius Divus
Irgendein Minderjähriger von uns könnte sowas sagen wie "Er sagte, wenn ich sein sexuelles Angebot annähme, würde er die Klage zurückziehen" oder sowas 
Aua ... aber gut.
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