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[Diskussion] Änderungen betreffend Vorwahlen/Staatskürzel
#1
Nachdem ich mir ein Meinungsbild über die Zukunft des Vorwahlen- und Staatskürzelverzeichnisses eingeholt habe, möchte ich folgenden Vorschlag unterbreiten:

Wenn sich die Mehrheit der Delegierten für den Fortbestand des Verzeichnisses für internationale Vorwahlen und Staatskürzel im Rahmen der OIK aussprechen sollten, sehe ich folgende Änderungen als notwendig an:

Neufassung des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel:
Zitat:Regelwerk für internationale Vorwahlen und Staatskürzel

Dieses Regelwerk regelt die Vergabe von internationalen Vorwahlen und Staatskürzeln durch die OIK.

§1 Aufgaben
1. Die OIK führt neben ihrer Karte ein Verzeichnis internationaler Vorwahlen und Staatskürzel für Micronationen (nachfolgend Staaten genannt).
2. Die OIK kann dieses Verzeichnis auf Antrag anderen Organisationen oder Unternehmen ohne die Verpflichtung zur Aktualisierung überlassen.
3. Das Verzeichnis wird vom Exekutivdirektor der OIK geführt.

§2 Antragsberechtigte
1. Antragsberechtigt für die Erteilung einer internationalen Vorwahl und ein Staatskürzel sind alle Staaten, unabhängig von einem Eintrag auf der Karte der OIK.
2. Voraussetzung ist die nachweisliche Existenz eines Staats von mindestens 60 Tagen.

§3 Staatskürzel
1. Jeder Antragssteller kann sein Staatskürzel selbst bestimmen.
2. Jedes Staatskürzel ist einmalig und kann nicht an einen weiteren Staat vergeben werden.
4. Ein Staatskürzel soll die Länge von 2 Buchstaben nicht unter- und 3 Buchstaben nicht überschreiten. Begründete Ausnahmen können zugelassen werden.
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich.

§4 Vorwahlen
1. Jeder Staat kann seine internationale Vorwahl unter Beachtung der folgenden Absätze selbst vorschlagen.
2. Jede internationale Vorwahl ist einmalig und kann an keinen weiteren Staat vergeben werden.
3. Eine internationale Vorwahl hat grundsätzlich dreistellig zu sein.
4. Die Auswahl der Vorwahl ist abhängig von der Platzierung des Staats auf der Karte der OIK.
Abhängig von dieser muss die Vorwahl mit den folgenden Ziffern beginnen:
a) 1 oder 2 für Staaten auf Terek'Nor,
b) 3 oder 5 für Staaten auf Arethanien und Samaria,
c) 4 für Staaten im ozeanischen Sektor ohne Zuordnung zu einem der unter a) und b) genannten Kontinente,
d) 9 für nicht auf der Karte der OIK verzeichnete Staaten.
5. Ausnahmen von diesen Regelungen sind unzulässig. Abweichungen aus Zeiten vor Inkrafttreten dieser Regelung können weiterhin bestehen bleiben.
6. Eine Änderung der Vorwahl nach der Registrierung ist grundsätzlich unzulässig. Eine Änderung muss jedoch erfolgen, wenn ein Staat eine mit der Ziffer 9 beginnende Vorwahl registriert hat und sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Eintragung auf der Karte der OIK entscheidet. In diesem Fall ist eine neue Vorwahl zu beantragen.

§5 Anträge zur Erteilung von internationalen Vorwahlen und Staatskürzeln
1. Anträge zur Erteilung einer internationalen Vorwahl und eines Staatskürzels sind direkt an den Exekutivdirektor der OIK zu richten.
2. Mit dem Antrag sind folgende Angaben einzureichen:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) gewünschte internationale Vorwahl und gewünschtes Staatskürzel
e) URL zum Aktivitätsnachweis
f) eine gültige E-Mailadresse eines Ansprechpartners
3. Erfolgt die Antragstellung zeitgleich mit dem Antrag auf Eintragung auf die Karte der OIK, kann der Antrag mit dem Eintragungsantrag verbunden und im entsprechenden Antragsthread gestellt werden.
4. Eine getrennte Vergabe von internationaler Vorwahl und Nationenkürzel ist unzulässig.
5. Über die Vergabe der internationalen Vorwahl und des Staatskürzels entscheidet unter Beachtung der Vorschläge des antragstellenden Staats und der vorstehenden Regelungen der Exekutivdirektor der OIK.

§6 Löschung aus dem Verzeichnis
1. Staaten, welche von der Karte der OIK gelöscht werden und eine internationale Vorwahl gemäß den Regelungen in § 4 Absatz 2 Punkte a) bis c) erhalten haben, werden aus dem Verzeichnis der internationalen Vorwahlen und Staatskürzel gelöscht. Eine Neuantragstellung nach § 4 Absatz 2 Punkt d) ist möglich.
2. Nachweislich inaktive Staaten ohne Eintrag auf der Karte der OIK können auf Antrag des Exekutivdirektors durch Beschluss des Direktoriums der OIK aus dem Verzeichnis gelöscht werden.

§7 Veröffentlichung
Das Verzeichnis für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wird in der Bibliothek der OIK öffentlich zugänglich hinterlegt.

§8 Änderungen und Auslegungen dieser Regelungen
1. Diese Regelungen können vom Beirat der OIK geändert werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der OIK.
2. Unterschiedliche Interpretationen der Regelungen und Streitigkeiten über Entscheidungen nach § 5 Absatz 5 werden verbindlich durch das Direktorium der OIK entschieden.

...Fortsetzung im nächsten Post
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#2
Fortsetzung

Änderung des Kartenregelwerks

Zitat:§ 4 Absatz 5 wird ersatzlos gestrichen.

Änderung der Geschäftsordnung

Zitat:Artikel 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert

1. Die OIK (Organisation für Internationale Kartographie) ist die Dachorganisation für die Verwaltung der internationalen Gesamtkarte. Daneben führt sie ein Verzeichnis internationaler Vorwahlen und Staatskürzel.

Artikel 2 wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 2: Der OIK-Beirat

1. Alle auf der Karte eingetragenen Staaten sind Mitglieder des Beirats der OIK.
2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.
3. Die nach Absatz 2 entsandten Delegierten vertreten ihren Mitgliedstaat im Beirat, nehmen das Rede- und Antragsrecht in Anspruch und üben das Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmung für den Mitgliedsstaat aus.
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
5. Jeder Delegierte hat bei Wahlen und Abstimmungen eine Stimme.


Artikel 3 wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 3: Abteilungen

1. Die OIK gliedern sich in folgende Abteilungen
a) Allgemeine Verwaltung und Mitgliedsangelegenheiten
b) Verzeichnisse, Bibliothek und Archiv
c) Kartographie
d) Antragsbearbeitung
2. Zusätzliche Abteilungen und Unterabteilungen können bei Bedarf auf Beschluss des Beirats der OIK eingerichtet werden.

Artikel 4 wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.

Der Absatz 1a wird Absatz 5.
Die Absätze 2 bis 6 werden die Absätze 6 bis 10.

EDIT: Gliederung in Artikel 4 Absatz 2 korrigiert.
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#3
Wichtigste Änderungen sind:

- die Neufassung des Vorwahlenregelwerks, das nun unabhängig von der Karte existiert und auf freiwilliger Basis funktioniert.
- die Möglichkeit der Löschung aus dem Verzeichnis
- die Eliminierung der Pflichteintragung in das Verzeichnis aus dem Kartenregelwerk
- die Anpassung des Delegiertenstatusses im Beirat und dessen Ankopplung nur noch an einen Karteneintrag
- die Neufassung der Abteilungen und Direktoriumsverantwortlichkeiten
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#4
Hurra!

Saxburger um den Hals fällt und umarmt (soweit dies möglich).
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#5
Was haben Sie gegen § 4 Absatz 5? Ich finde es gut, wenn alle Vorwahlen möglichst gleich lang sind und Rückschlüsse auf die Region zulassen. Aber ich finde auch gut, wenn "Altstaaten" nicht ihre Vorwahl ändern müssen nur weil zwischenzeitlich diese Regeln geändert wurden. Also Bestandsschutz.
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#6
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Was haben Sie gegen § 4 Absatz 5? Ich finde es gut, wenn alle Vorwahlen möglichst gleich lang sind und Rückschlüsse auf die Region zulassen. Aber ich finde auch gut, wenn "Altstaaten" nicht ihre Vorwahl ändern müssen nur weil zwischenzeitlich diese Regeln geändert wurden. Also Bestandsschutz.

Werter Herr Goldmann, ich vermute, Sie unterliegen einem Irrtum. § 4 Absatz 5 das Kartenregelwerks soll ersatzlos gestrichen werden. Da steht derzeit noch drin:

"5. Mit dem Antrag auf Gebietseintragung ist zusätzlich ein Antrag zur Erteilung einer internationalen Vorwahl einzureichen ....usw."

Diese Regelung soll raus.
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#7
Oh, das hatte ich wirklich missverstanden. Ist ja doch viel Text, der da invoviert ist.

Könnte man die Änderungen im Regelwerk der Vorwahlen und der GO vielleicht noch farblich markieren?
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#8
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Oh, das hatte ich wirklich missverstanden. Ist ja doch viel Text, der da invoviert ist.

Könnte man die Änderungen im Regelwerk der Vorwahlen und der GO vielleicht noch farblich markieren?

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier keine Synopse poste, denn dann würde das noch viel mehr Text. Das Regelwerk für Vorwahlen und Staatskürzel sollte komplett neu gefasst werden und die zu ändernden bzw. neu zu fassenden Artikel der GO sind meiner Meinung nach recht eindeutig aufgeführt.
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#9
Dann wird wohl kaum ein Delegierter den genauen Grad der gewünschten Änderungen erfassen. Das dürfte die Chancen Ihrer Initiative merklich schmälern. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und ich mag mich irren ...
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#10
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Dann wird wohl kaum ein Delegierter den genauen Grad der gewünschten Änderungen erfassen. Das dürfte die Chancen Ihrer Initiative merklich schmälern. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung und ich mag mich irren ...

Das würde mir für die Delegierten Leid tun, welche sich nicht die Zeit nehmen, innerhalb der 14-tägigen Diskussionsfrist mal die geänderten Regelungen durchzusehen. Aber selbst wenn es Ihrer Meinung nach die Chancen für die Initiative wirklich schmälern sollte, was ich mal nicht hoffen will, möchte ich doch der Mehrzahl der Delegierten nicht einfach ein Mindestmaß an Auffassungsgabe und Pflichtbewusstsein absprechen und ihnen die vorgeschlagenen Änderungen auf niedrigstem Niveau vorkauen. Wink
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