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Rein neugierdehalber: wie lange hat man eigentlich zeit um bei fehlerhaftem antrag die fehler zu korrigieren?
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Solange wie man will. Der Antrag wird natürlich erst dann bearbeitet, wenn er korrekt ist.
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Und für diese Zeit ist das Beantragte Gebiet anderen zugänglich oder gesperrt?
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Zitat:Original von Gustav Pongratz
Und für diese Zeit ist das Beantragte Gebiet anderen zugänglich oder gesperrt?
Das Gebiet gilt erst als eingetragen, wenn die EIntragung offiziell abgeschloßen wurde und steht bis zu diesem Zeitpunkt theoretisch offen. Im Zweifel wird allerdings denke ich das früher eröffnete Verfahren auch als Erstes beendet. Es sei denn, es liegt eine Reservierung vor, dann bleibt das Gebiet für andere Staaten natürlich unzugänglich.
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dann hat man aber mal schnell eine fläche dauerthaft blockiert ohne selber einen anpruch auf dieselbe zu haben....
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Zitat:Original von Gustav Pongratz
Und für diese Zeit ist das Beantragte Gebiet anderen zugänglich oder gesperrt?
Wohl kaum, Nordanien hat das Gebiet für sich offiziell reserviert. Für was sollte sonst eine Reservierung Sinn machen?
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Wenn Nordanien das Gebiet reserviert hat, hat kein anderer Staat das Recht, sich hier niederzulassen. Erfolgte jedoch vor der Eintragung keine Reservierung, so ist dies sehr wohl möglich.
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ich sprech jetzt mal weniger von nordanien, das derzeit beantragte gebiet entspricht ja nicht dem reservierten. mir ging es eher darum die frage allgemein zu erörtern.
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Auch hier erleichtert, wie immer, ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung, Herr Pongartz.
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Aber ich verstehe Sie, ich frage auch lieber, als dass ich mich durch so unübersichtlich niedergeschriebene Gesetze durchwurschtel.
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Ich möchte darauf hinweisen, dass sich Ausgestaltung und Machtverteilung in der Bundesrepublik Nordanien in den letzten vier Wochen grundlegend verändert haben. Die Diskussion über den Antrag muss daher diese veränderte Situation miteinbeziehen.
Ein Anschluß an Aquatropolis oder Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Projekts haben meiner Ansicht nach keine Grundlage mehr.