29.09.2007, 21:38
Da in letzter Zeit hin und wieder das Bedürfnis bestand, die bisher nicht mögliche Gebietsteilung zu regeln, sei hiermit dieser Vorschlag gemacht. Einerseits soll er dem Wunsche Rechnung tragen, eine Gebietsteilung da zu ermöglichen, wo dies die Simulation erordert, anderseits soll aber auch ganz bewußt ein Mißbrauch durch gewisse Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Das bisherige Regelwerk würde dadurch nicht geändert, sondern lediglich ergänzt werden.
Zitat:§ 6a Gebietsteilungen
1. Gebietsteilungen sind dann möglich, wenn ein bestehender in die Karte der OIK eingetragener Staat in mehrere Teilstaaten zerfällt, bzw. ein oder mehrere Staaten sich davon abspalten. Grundsätzlich besteht hinsichtlich eines solchen Teilungswunsches kein Vetorecht nach §7.
2. Vetorecht nach §7 besteht abweichend von (1) in den Fällen, wo die Ausgestaltung eines Teilstaates nach der Teilung bzw. Abspaltung erheblich verändert wurde. In diesen Fällen ist der Antragsteller verpflichtet, alle vetoberechtigten Staaten darüber in Kenntnis zu setzen. Die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen Unterrichtung obliegt im Zweifelsfalle dem Direktorium der OIK.
3. Eine solche Teilung ist nicht möglich:
a) Sofern auch nur ein Teilstaat während des Zeitpunktes der Antragstellung weder über ein eigenes Forum verfügt, noch an einem Forum angemessen Teil hat.
b)Wenn nicht das Einverständnis des Hauptverantwortlichen für den ursprünglichen Staat vorliegt, sofern es einen solchen gibt.
c)In Ländern, in denen alle Entscheidungen für gewöhnlich demokratisch durch die Spieler getroffen werden, die Mehrheit der Spieler diese Teilung ablehnt.
d)Wenn kein erkennbarer Grund für eine solche Teilung bzw. Abspaltung besteht, weil sie sich aus der Simulation nicht herleiten läßt.
Bei $4 Antragstellung einzufügen
3a) Der Antrag auf Gebietsteilung ist plausibel darzulegen und so zu gestalten, daß es ohne größeren Aufwand möglich ist, die in §6a 2 und3 genannten Bedingungen nachzuprüfen. Darüberhinaus muß er enthalten:
a) Einen Kartenausschnitt, der die neuen Grenzen erkennen läßt
b) Die vollen Namen aller Teilstaaten
c) Links zu den Foren und ggf. Homepages aller Teilstaaten
d) Die Ansprechpartner in den einzelnen Ländern

