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Frage zur Eintragung
#1
Ich habe mir noch mal das Regelwerk durchgelesen und habe nun folgende Frage:

Kann ein Staat sich gleich nach der Reservierung eintragen? Falls nicht würde ich gerne einen Auszug aus dem Regelwerk sehen, wo dies verneint wird.
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#2
§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte

1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.

2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
- Antrag auf Gebietsreservierung
- Antrag auf Eintragung

3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.

4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem
antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit
über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
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#3
Daraus folgt:

Antrag auf Reservierung = Aktivität von 30 Tagen erforderlich (ab Gründung der MN)

Antrag auf Eintragung = Aktivität von 60 Tagen erforderlich (ab Gründung der MN)
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#4
Also kann man sofort nach der Reservierung die Eintragung beantragen?

Siehe im Fall Gadoa (schon seit dem 10.08.2007 aktiv)
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#5
Er braucht gar nicht erst reservieren. Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, kann er sich auch sofort eintragen lassen.
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#6
Gadoa hätte sich auch sofort eintragen lassen können. Aber es geht, ja.
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#7
Dann habe ich schon wieder etwas dazu gelernt Big Grin
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