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[Eintragung] Königreich Tehuri 2
#11
Das Forum ist leider momentan nicht erreichbar...
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#12
Ich habe einem Vertreter auf dem Marktplatz eine PN geschickt, ich hoffe aber auch bald einen richtigen Nachweis erbringen zu können.
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#13
Zitat:Original von Franz I.
*so* Ja das stimmt, allerdings können wir trotzdem Beziehungen aufnehmen und eine gute Freundschaft daraus entstehen lassen...

Vieleicht kann Nordanien in geraumer Zeit eine Gebietsausdehnung beantragen, damit die fläche nicht für ewig unbesiedelt bleibt.*so*

*so*

Das würde uns sehr freuen. =)

Mal schauen was sich da machen lässt.

Bitte verschieben...

*so*
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#14
Zitat:Original von Ghandil Wao Van'hia
Leeuwensteen fehlt noch.

Mijnheer Ghandil, ich bestätigte hiermit das Leeuwensteen informiert wurde.

[simoff] Unser Server hatte sich am gestrigen Abend eine Auszeit genommen. Die Information erfolgte deshalb über den MdM per PN an Vrouw de Boer.[/simoff]
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#15
Ich bitte im dem Falle, dass der Antrag Erfolg hat, eine unskalierte Version des Kartenausschnitts nachzureichen.
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#16
Der Kartenausschnitt wurde aktualisiert und ist nun unskaliert.
Ich bitte zu überprüfen, ob die Exklave zwischen Neuenkirchen und Fuchsen regelkonform ist, da Korland Bedenken dagegen hat.
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#17
Gegen welche Regel sollte sie denn verstoßen?
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#18
Gegen die Regel der geteilten Gebiete, da der nördliche Teil der Exklave nicht mehr im benachbarten Planquadrat des Kernlandes ist.
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#19
so sieht es aus - hier liegt ein geteiltes Gebiet vor
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#20
Der Absatz in den Kartenregeln lautet folgendermaßen:

Zitat:6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Das Hauptstaatsgebiet reicht in T5. Die Exklave läge in in T4 und U4. Diese Quadrate grenzen aneinander. Die anderen betroffenen Quadrate sind S6, T6, U6, S7, S5. Diese QUadrate grenzen auch alle aneinender. Insofern kann ich da spontan keinen Regelverstoß feststellen.
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