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Zitat:Original von Faantir Gried
...Der Fehler liegt nicht in der Organisation, sondern bei den Menschen an der Spitze, die jene Rechtsgrundlagen so umbiegen bis sie in ihr beschränktes Weltbild passen. ...
Ach werter Emir Gried, wird es Ihnen nicht langsam selbst zu blöd, mir stets und ständig, ob offen oder verdeckt, mal Borniertheit, mal Begriffstutzigkeit, mal Weltfremdheit, Machtmissbrauch oder Rechtsbeugung vorzuwerfen? Aber ich habe leider die Befürchtung, dass Ihnen einfach nichts zu blöd ist. Na gut, werde ich halt damit leben müssen, und sicher auch können. Ihre grund- und inhaltslosen Unterstellungen sind nunmal durch die Meinungsfreiheit gedeckt, der ich mich als einem der höchsten Güter verpflichtet fühle.
Vielleicht doch besser zurück zum Thema Wolfenstein. Man kann mir sicher manches vorwerfen, nur dass ich völlig grundlos und möglichst noch mit böser Absicht ein Land von der Karte habe tilgen lassen wollen, entbehrt jeglicher Grundlage.
Zu dem Zeitpunkt, als ich die Diskussion über eine mögliche Einstufung Wolfensteins als inaktiver Staat anstieß, wies Wolfenstein ein Aktivitätsniveau auf, mit welchem kein einziger neuer Staat eine Eintragung auf der Karte erreichen könnte. Wie von Herrn Aichberger zutreffend bemerkt wurde, hat KEIN Mitglied der OIK irgend einen Sonderstatus oder Extrabonus, nur weil es schon verdammt lange existiert. Die Kartenregeln gelten für alle gleichermaßen.
Ja und gerade unser Kartenregelwerk wiederum legt unglaublich hohe Anforderungen für die Löschung eines einmal eingetragenen Staates fest. Und das ist auch gut so, selbst wenn es neu eintragungswillige Nationen dabei benachteiligt. Somit ist sehr gut gesichert, dass kein Land, welches auch noch ein Mindesmaß an Aktivität aufweist, gegen seinen Willen gelöscht werden kann.
Von den 5 unverzichtbaren Schritten, bevor ein Staat von der Karte gelöscht wird (Diskussion im Beirat, Antrag auf Inaktivitätserklärung, Abstimmung im Beirat, Einleitung des Löschverfahrens, Widerspruchsfrist) wurde meinerseits gerade mal der erste eingeleitet. Und dies erfolgte nicht weil ich mir "Rechtsgrundlagen für mein beschränktes Weltbild umgebogen habe", sondern nach der Beschaffung von Informationen über das aktuelle Aktivitätsniveau im Lande.
Im Zuge der Diskussionseröffnung im Beirat wurde in und um Wolfenstein eine Aktivitätswelle losgetreten, welche dort im Land doch schon eine gewisse Zeit ihresgleichen sucht. Andererseits hat Wolfenstein nun auch wieder einen Delegierten im Beirat der OIK und kann so wirklichen Einfluss auf die Organisationspolitik nehmen, wenn die Vertreter des Landes bisher auch nur recht einseitig wüste Beschimpfungen oder politische Propaganda von sich geben. Aber das wird sich hoffentlich doch noch ändern.
Wie ich schon etwas früher bemerkte, ist also eigentlich allen mit den Folgen des Antrags geholfen.
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Zitat:Original von Matt Suchard
Zitat:Original von Faantir Gried
Noch allgemein zum Thema: Bei der OIK sind alle Staaten gleich an Rechten, wenn jemand als Urgestein Vorrechte möchte, sollte er zur GF gehen.
Ich schmeiße dann mal für Dich 5 Dion ins Phrasenschwein. 
He, du musst aber zugeben, dass der echt glaubhaft war
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ja welches regelwerkchen regelt wann ein land aktiv oder inaktiv ist?
habe nichts gefunden.
WAS ist INAKTIVITÄT?
welcher maßstab??
welche maßeinheit??
posting mindestens:
1* stündlich,
1* täglich,
1* wöchendlich oder
1* monatlich??
all das unkonkrete erinnert mich an das gewaber meiner frau, die so tut, als gäbe es nur einen maßstab, genau das, was sie gerade denkt oder fühlt.
gruß drolkar
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Zitat:Original von drolrka
all das unkonkrete erinnert mich an das gewaber meiner frau, die so tut, als gäbe es nur einen maßstab, genau das, was sie gerade denkt oder fühlt.
Da gibt es nur eines zu tun: Schmeiß die Alte raus  8)
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das ist gerade in arbeit..
drolkar
PS: ein schönes land "noeresund", bin wahrlich begeistert.
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Vielen Dank, das hört man doch gerne :]
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Zitat:Original von drolrka
ja welches regelwerkchen regelt wann ein land aktiv oder inaktiv ist?
habe nichts gefunden.
WAS ist INAKTIVITÄT?
welcher maßstab??
welche maßeinheit??
posting mindestens:
1* stündlich,
1* täglich,
1* wöchendlich oder
1* monatlich??
all das unkonkrete erinnert mich an das gewaber meiner frau, die so tut, als gäbe es nur einen maßstab, genau das, was sie gerade denkt oder fühlt.
gruß drolkar
Das ist der Punkt! Was als Aktivität gilt, ist nicht definiert. Für die Eintragung wird Aktivität in den letzten 60 Tagen verlangt. Da Aktivität nicht definiert ist, reicht ein Post für Aktivität, denn dieser macht den Unterschied zur Inaktivität aus.
Bei den Löschanträgen sollte der gleiche Maßstab angelegt werden.
Daß das Direktorium meint den Maßstab für Aktivität nach eigenem Gutdünken festlegen zu können und deshalb Neueintragungen meint ablehnen zu können, weil diese Staaten ihnen zu wenig Aktivität zeigen (obwohl wie gesagt der Maßstab Aktivität oder Inaktivität ist und eben nicht mehr oder weniger Aktivität) widerspricht der langjährigen Handhabung in der OIK und stellt eine Kompetenzüberschreitung durch das Direktorium dar. Ganz zu Schweigen von dem Verstoß gegen das Regelwerk.
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Zitat:Original von Nara
Das ist der Punkt! Was als Aktivität gilt, ist nicht definiert. Für die Eintragung wird Aktivität in den letzten 60 Tagen verlangt. Da Aktivität nicht definiert ist, reicht ein Post für Aktivität, denn dieser macht den Unterschied zur Inaktivität aus.
Bei den Löschanträgen sollte der gleiche Maßstab angelegt werden.
Daß das Direktorium meint den Maßstab für Aktivität nach eigenem Gutdünken festlegen zu können und deshalb Neueintragungen meint ablehnen zu können, weil diese Staaten ihnen zu wenig Aktivität zeigen (obwohl wie gesagt der Maßstab Aktivität oder Inaktivität ist und eben nicht mehr oder weniger Aktivität) widerspricht der langjährigen Handhabung in der OIK und stellt eine Kompetenzüberschreitung durch das Direktorium dar. Ganz zu Schweigen von dem Verstoß gegen das Regelwerk.
Werte Frau Levin, mich beschleicht das ungute Gefühl, dass Sie hier einem ganz großen Missverständnis aufgesessen sind und von völlig falschen Voraussetzungen ausgehen.
Im Fall Wolfenstein geht es um den Diskussionsantrag meinerseits, das Land möglicherweise für inaktiv erklären zu lassen, während es im Fall Chaumont um die Erfüllung des Reservierungskriteriums "innere Aktivität von 30 Tagen" geht.
Für Inaktivitätserklärungen sieht das Regelwerk ein recht eindeutiges und vollständig demokratisches Verfahren vor. Die Inaktivitätserklärung muss mit 2/3-Mehrheit im Beirat beschlossen werden. Erst danach ist ein Löschantrag möglich, gegen welchen innerhalb weiterer 30 Tage durch einfache Erklärung seitens eines Bürgers des betroffenen Staats wirksamer Widerspruch eingelegt werden kann. In diesem Verfahren hat das Direktorium sogut wie keine Kompetenzen, welche es überschreiten könnte.
Bei Reservierungs- und Antragsverfahren dagegen obliegt es dem Direktorium, und hier zuerst dem Vizedirektor für Kartenanträge, den Antrag auf Vollständigkeit und Einhaltung der festgelegten Kriterien zu überprüfen und bei Mängeln das jeweilige Verfahren nicht zu eröffnen. Neben einigen rein formellen Bedingungen, deren Erfüllung recht offensichtlich gegeben sind oder eben nicht, ist dabei das Kriterium "innere Aktivität von xx Tagen" das einzige, über welches das Direktorium subjektiv zu befinden hat.
Mit der Ansicht, 1 Beitrag im vorgeschriebenen Zeitraum sein bereits "innere Aktivität" stehen Sie, werte Frau Levin jedoch weitgehend allein da. Ich kann mich gut an heiße Diskussionen und Versuche erinnern, den Maßstab für "innere Aktivität" zu objektivieren, sprich an konkreten Beitragszahlen in bestimmten Zeiträumen fest zu machen. Diese Versuche sind gescheitert, ja sie mussten scheitern, weil es einen solchen objektiven Maßstab nicht geben kann. Bleibt also für die Entscheidung, ob jenes Reservierungs- oder Eintragungskriterium "innere Aktivität" erfüllt ist nur eine Institution übrig, welcher diese übertragen wird. Und das ist im derzeitigen Regelwerk halt das Direktorium in Person des Kartenvize. Ob das gut oder schlecht ist, kann sicher immer wieder diskutiert werden. Andere Organisationen schaffen sich dazu eine Kommission, ein Kuratorium oder auch Gutachterposten. Die OIK hat sich bisher für das Direktorium entschieden, was meiner persönlichen Meinung nach auch gut so ist.
Zum Schluss, werte Frau Levin vielleicht noch ein Hinweis. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo das Direktorium einen Reservierungs- oder Eintragungsantrag mangels innerer Aktivität des Antragstellers abgelehnt hätte. Ganz im Gegenteil kamen die Aufforderungen (im Fall von Chaumont sogar ein offizieller Revisionsantrag eines Delegierten), höhere Maßstäbe anzusetzen oder das Kriterium als nicht erfüllt anzusehen, stets aus den Reihen der OIK-Mitglieder. Sie sollte sich also die Vorwürfe von Gutdünken, Kompetenzüberschreitung oder gar Regelverstöße gegen das Direktorium noch einmal durchdenken.
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darf ich schlußfolgern, daß der vorschlag zu einer löschung aus individueller sicht erfolgt und dieser einer gruppendynamik überlassen wird??
UND DAS OHNE DEM JEWEILIGEN LAND IM FORUM MITZUTEILEN?
ODER IST ES AB JETZT FÜR JEDES LAND ZWINGEND NOTWENDIG, DAS OIK FORUM ZU ÜBERWACHEN, OB ES LÖSCHANTRÄGE GEBEN KÖNNTE??
das kann es doch nicht sein.
sim-klimbim aus- ich bin in einer netten diktatur aufgewachsen, doch selbst das hätte sich dort keiner erlaubt-sim klimbim wieder an-
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Zitat:Original von drolrka
darf ich schlußfolgern, daß der vorschlag zu einer löschung aus individueller sicht erfolgt und dieser einer gruppendynamik überlassen wird??
UND DAS OHNE DEM JEWEILIGEN LAND IM FORUM MITZUTEILEN?
ODER IST ES AB JETZT FÜR JEDES LAND ZWINGEND NOTWENDIG, DAS OIK FORUM ZU ÜBERWACHEN, OB ES LÖSCHANTRÄGE GEBEN KÖNNTE??
das kann es doch nicht sein.
So hart es klingt, werter Herr Drolka, Sie haben grundsätzlich Recht.
Den Vorschlag, über die Inaktivierung eines Landes erst im Beirat zu diskutieren und dann von den Mitgliedern des Beirats darüber abstimmen zu lassen, bringt entsprechend dem aktuellen Regelwerk der OIK das Direktorium ein, und dies nach eigenen Recherchen oder auf der Grundlage von Hinweisen aus der Mitgliedschaft der OIK. Das Direktorium besitzt in dieser Angelegenheit jedoch ausschließlich ein Initiativrecht, keinesfalls jedoch Entscheidungsbefugnis. Die ist wiederum ausschließlich den Delegierten übertragen, welche sich mit qualifizierter Mehrheit dann dafür entscheiden müssen, damit so einem Antrag stattgegeben wird.
Für die Information eines betroffenen Landes, dass über einen Inaktivitäts-Antrag diskutiert und abgestimmt wird gibt es derzeit keine bindende Vorschrift in Kartenregelwerk oder Geschäftsordnung. Auch für den gestellten Löschantrag und das Laufen einer Widerspruchsfrist gibt es keine zwingende Informationspflicht an das betroffene Land. Wenn eine solche Informationspflicht von der Mehrheit der Delegierten gewünscht und für notwendig erachtet wird, sollte seitens der Befürworter über eine entsprechende Änderung des Kartenregelwerks nachgedacht werden.
Und Ja, jedes Mitglied der OIK sollte schon in regelmäßigen Abständen hier in der OIK vorbeischauen und sich zumindest über die aktuellen Vorgänge informieren. Schließlich ist man nicht nur einfach auf einer Karte eingetragen, sondern damit auch Mitglied einer Organisation. Fehlt es an jeglichem Interesse, irgend etwas mit der OIK zu tun haben zu wollen, stellt sich fast zwangsläufig die Frage, ob ein derart desinteressierter Staat in der OIK und auf deren Karte noch richtig ist.
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